Meldepflicht auch bei geringen Beträgen
Medientransparenzgesetz mit Tücken
Es waren umstrittene Inserate, die Kanzler Faymann als Verkehrsminister in Auftrag gegeben hat. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt geprüft, ob ÖBB und ASFINANG für Faymanns persönliche Profilierung Geld ausgeben und Zeitungen davon profitiert haben. Der Vorhabensbericht geht ans Justizministerium. Künftig soll es nicht mehr so weit kommen: im Dezember wurde das Medientransparenzgesetz beschlossen, ab 1. Juli gilt es. Aber es hat Tücken.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 17.3.2012
120 Millionen für Inserate 2010
Es geht um sehr viel Geld aus öffentlichen Töpfen, das da in Form von Inseraten oder anderen Formen von Einschaltungen unter den Medien des Landes verteilt wird. Gerald Grünberger, der Generalsekretär des Verbandes Österreichischer Zeitungen, über die Größenordnung: es liege nur die Zahl von 2010 vor, da seien es 120 Millionen Euro gewesen. Das Kanzleramt habe angekündigt, 30 Prozent davon zu kürzen.
Und es hat ja nicht nur das Kanzleramt ein Budget für Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch staatsnahe Unternehmen - oder die Länder, die da mit Zahlen besonders zugeknöpft sind.
Keine Kriterien für Vergabe
Die Inseratenvergabe verkommt so zu einer Art Presseförderung, freilich völlig intransparent und ohne klare Kriterien. Genehme Medien können da durchaus besser aussteigen als andere. Auf Bundesebene haben etwa die Boulevardblätter Heute, Österreich und Kronenzeitung - die dem Bundeskanzler traditionell gewogen sind - von Regierungsinseraten deutlich mehr profitiert als andere Zeitungen. Das sei ungerecht, sagt Gerald Grünberger vom Zeitungsverband. Denn es gehe da um ein Volumen, das bei nicht wettbewerbskonformer, professioneller Mediaplanung den Medienwettbewerb verzerren könne.
Künftig mehr Transparenz
Ungerechtigkeiten wird das neue Medientransparenzgesetz nicht beseitigen können - aber es wird sie aufdecken, wenn es welche gibt. Dazu wird vom Rechnungshof gerade eine Liste von rund 4.600 Rechtsträgern fertig gestellt, die nach dem neuen Gesetz meldepflichtig werden. Das sind öffentliche Stellen vom Bund bis hinunter zu kleinen Abwasserverbänden. Ab dem dritten Quartal müssen alle diese Stellen melden, ob sie Inserate vergeben haben, an welche Medien und um welche Summen es sich dabei handelt.
Meldepflicht auch unter 5.000 Euro pro Jahr
Pro Medium gilt eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro im Quartal. Wer darunter bleibt - und das werden viele von den 4.600 Rechtsträgern sein - ist aber trotzdem meldepflichtig.
Das sorgt bei den betroffenen Stellen für viel Unmut. Dazu Michael Ogris, der Chef der Medienbehörde KommAustria, die das alles abwickeln muss: einer der Knackpunkte sei, dass auch Betroffene, die keine Inserate schalten, auch eine Leermeldung abgeben müssen, ansonsten werde bestraft.
Einfache Handhabung
Die KommAustria will Leermeldungen über die geplante Internet-Schnittstelle möglichst einfach organisieren - über zwei drei Mausklicks. Die Medienbehörde hat jedes Interesse daran, dass das funktioniert. Denn sollten nur zehn Prozent der betroffenen Stellen trotz Mahnung keine Leermeldung abgeben, müsste die KommAustria 460 Strafverfahren einleiten. Der Strafrahmen geht bis 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis 60.000.
Erstmals gemeldet werden müssen also die Inserate, die von Juli bis September 2012 vergeben werden - die Daten werden aber erst am 15. Dezember veröffentlicht, weil es eine Nachfrist für säumige Stellen gibt. Dann wird aber jeder im Internet nachlesen können, welche Medien wie viel aus dem staatlichen 100-Millionen-Topf bekommen haben.
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