Tierschützer-Prozess: Berufung eingelegt

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt beruft gegen die Freisprüche im umstrittenen Tierschützer-Prozess. Der Vorwurf, die Angeklagten hätten eine kriminelle Vereinigung nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen gebildet, wird zwar fallen gelassen. Damit ist für acht Angeklagte der Freispruch rechtskräftig. Fünf müssen aber noch einmal vor Gericht.

Abendjournal, 29.6.2012

Neuer Anlauf in Teilbereichen

Gegen die Freisprüche nach dem Mafia-Paragrafen beruft die Staatsanwaltschaft nicht. Begründung: wenig Aussicht auf Erfolg. Es bleiben aber die Vorwürfe schwere Nötigung, schwere Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei.

Verteidiger: Angeklagte ruiniert

Für einen der Anwälte im Prozess, Stefan Traxler, ein Ablenkungsmanöver der Justiz nach der Niederlage, dass der Mafia-Paragraf nicht anzuwenden sei. Der Prozess habe die Angeklagten finanziell ruiniert, sagt der Anwalt. Und erst, wenn ein Urteil rechtskräftig sei, könne man Entschädigung fordern.

Paragraf soll reformiert werden

Dass die Betroffenen so schnell wie möglich entschädigt werden, fordert auch SPÖ-Konsumentensprecher Johann Maier. Außerdem müsse der Mafia-Paragraf geändert werden, das will auch der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Das Justizministerium hat gleich nach der Aufregung über den Prozess angekündigt, den umstrittenen Paragrafen zu reformieren. Heute heißt es: im Sommer soll ein Gesetzesentwurf in Begutachtung gehen. Der Inhalt werde demnächst bekannt gegeben. Vorerst geht der Fall nun an das Oberlandesgericht Wien.