Berufung und Anzeigen
Weiter Rechtsstreit um Tierschützer
Nach den Freisprüchen im Tierschützerprozess will die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil berufen. Und die Tierschützer ihrerseits wollen die Vorgangsweise der Polizei in ihrem Fall anprangern: Gemeinsam mit den Grünen bringen sie eine Anzeige bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der Sonderkommission ein.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 03.05.2011
Polizei verletzte Recht
Eine Undercover-Agentin deren entlastende Ergebnisse verschwiegen wurde, ein Polizeispitzel der ebenfalls im Ermittlungsakt nicht erwähnt wurde, entlastendes Beweismaterial, das nie im Gerichtsakt aufgetaucht ist - drei Mal hat das Landesgericht Wiener Neustadt festgestellt, dass das Recht der angeklagten Tierschützer auf Akteneinsicht von der Polizei verletzt worden ist, sagt Tierschützer Martin Balluch.
"Strategische Vertuschung"
Warum die Akteneinsicht verweigert wurde zweigt Balluch an einem Beispiel auf: seiner eigenen monatelangen Überwachung mittels eines Peilsenders. Schon bei der U-Haft Verhandlung führten Staatsanwalt und Ermittler an, die Überwachung habe ergeben, dass Balluch Anschlagsziele abgefahren sei. Nur im Gerichtsakt und der Anklage tauchte diese belastende Peilsenderüberwachung nicht mehr auf. Erst kurz vor dem Urteil im Prozess wurden die Überwachungsergebnisse von der Soko übermittelt, sagt Balluch. Und dabei sei klar ehrausgekommen, dass er nie ein Anschlagsziel angefahren sei.
Die Verweigerung der Akteneinsicht so offenbar strategisch zur Vertuschung verwendet worden. Nur eines von vielen Beispielen für Manipulationsverdacht, sagt Balluch. Den SoKo-Beamten seien sicher gewesen, dass Gesetze für sie nicht gelten und dass ihnen nichts passieren könne. Er hoffe, dass das nicht als Kavaliersdelikt gesehen werde.
Anzeige und U-Ausschuss
Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser will deshalb heute eine Anzeige gegen maßgebliche Soko-Ermittler bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft einbringen: wegen des Verdachtes der Brandstiftung, Urkundenunterdrückung und falscher Beweisaussage vor Gericht. Steinhauser: "Im Kern geht es um die Frage: Hat die Polizei gegenüber der Justiz wesentliche Ermittlungsergebnisse verschwiegen? Hat damit die Justiz instrumentalisiert und 14 Monate lang in der Öffentlichkeit vorgeführt?" Die Grünen wollen auch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss beantragen, um das Vorgehen von Polizei und Justiz im Fall der Tierschützer zu durchleuchten.