Justizministerin nach Tierschützer-Freisprüchen
"Mafia-Paragraf" wird "geprüft"
Nach den Freisprüchen im umstrittenen Wiener Neustädter Tierschützerprozess wird der Mafia-Paragraf "überprüft". Das hat Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) am Rande des heutigen Ministerrates angekündigt. Konkrete Ankündigungen gab es aber nicht.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 03.05.2011
"Keine Husch-Pfusch-Aktion"
Der Paragraf 278a Strafgesetzbuch soll an sich zum Kampf gegen terroristische Gruppen dienen. Dass er, wie zuletzt in Wiener Neustadt, gegen Tierschützer angewendet wurde, hat vielerorts für laute Kritik gesorgt. Ob zu Recht oder zu Unrecht, das soll jetzt überprüft werden. Die Justizministerin wollte sich beim Ministerrat jedoch nicht darauf festlegen, ob das Gesetz geändert wird. Sie wollte auch keinen genauen Zeitrahmen für die Evaluierung nennen. Man wolle das "verantwortungsvoll prüfen und keine Husch-Pfusch-Aktion". Sie kommentiere die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts jedenfalls nicht, so Karl.
Zur Kritik an den Ermittlungsmethoden meinte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), sobald das Urteil rechtskräftig sei, werde man die notwendigen Schritte einleiten.
Sozialdemokraten für Überarbeitung
SPÖ-Klubobmann Josef Cap hat sich am Dienstag für eine Überarbeitung des sogenannten "Mafia-Paragrafen" ausgesprochen. "Es ist seit langem unsere Auffassung, den zu überarbeiten", und das werde man tun, so Cap nach dem Ministerrat gegenüber Journalisten. Der Tierschützer-Prozess habe diese Auffassung noch bestätigt.
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Rechtsinformationssystem Gesetzeswortlaut des Paragrafen 278a Strafgesetzbuch