Graf sieht Kampagne gegen FPÖ
Der immer wieder mit Rücktrittsaufforderungen konfrontierte Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) ist gegen eine politische Abwahlmöglichkeit aus diesem Amt. Auch dem Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter Uwe Scheuch (FPK) rät Graf, nicht zurückzutreten - trotz dessen nicht rechtskräftiger Verurteilung. Wobei Graf Medienberichte über Gerichtstermine freiheitlicher Politiker als Teil einer Kampagne sieht.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 18.7.2012
Peter Daser hat mit dem Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf gesprochen.
"Biotop der Vorverurteilungen"
Verfahren der Justiz gebe es viele, sagt Graf im Ö1 Interview, "aber wenn es einen freiheitlichen Politiker trifft, setzt sich die ganze Medienlandschaft voll drauf und versucht, die freiheitlichen Politiker zu desavouieren und zu kriminalisieren. Im Fall Uwe Scheuch habe das Oberlandesgericht festgestellt, dass er in der ersten Instanz kein faires Verfahren gehabt habe. Graf spricht von einem "Biotop der Vorverurteilungen, der permanenten Medientrommel, der permanenten Kampagne" und fragt, ob da noch faire Verfahren möglich seien. Dabei erlebe man es öfter, dass die Justiz als Mittel der Politik eingesetzt werde, so Graf. Zu den Angriffen Scheuchs auf den Bundespräsidenten und die Nationalratspräsidentin meint Graf, da habe Scheuch aus seiner Emotion heraus überreagiert, weil er als Mensch einem "irrsinnigen Stress" ausgesetzt sei.
Grenze für Amtsverlust senken
In Kritik stand Graf zuletzt wegen seiner Tätigkeit als Vorstand in der Stiftung einer Wienerin, die ihr eingebrachtes Vermögen und sich selbst durch Graf schlecht behandelt sieht. Zumindest dieses Vorstandsmandat hat Graf inzwischen zurückgelegt - um, wie er erklärt, Schaden für die eigene Partei zu abzuwenden. Aus seinem politischen Amt werde er aber nicht zurücktreten, bekräftigt Graf. Grundsätzlich: Es könne der bloße Verdacht nicht ausreichen, dass ein Politiker zurücktreten muss. Eine anonyme Anzeige könne jeder gegen jeden einbringen. Über eine Neudefinition der gesetzlichen Grenze für den Amtsverlust zeigt sich Graf "gesprächsbereit". Die derzeitige Regelung - 12 Monate unbedingte Haft - sei zu weitgehend. Über eine Reduktion auf drei Monate könne man reden. Darüber hinaus müsse man die politische Verantwortung von Fall zu Fall entscheiden, bei einem Bundespräsidenten oder Regierungsmitglied sei die eine andere als bei einem Oppositionspolitiker.
Gegen politische Abwahlmöglichkeit
Was die Abwahlmöglichkeit für Nationalratspräsidenten betrifft, müsse das für alle Höchstrepräsentanten gelten. Es dürfe jedenfalls nicht aus Gesinnungsgründen geschehen und nicht ohne rechtsstaatliche "Momente" - also keine politische Abwahlmöglichkeit, sondern nur, falls sie sich etwas zuschulden kommen lassen.