AMIS-Urteil: Republik haftet

Die Republik Österreich haftet für die Schäden, die den Kunden des ehemals größten heimischen Finanzdienstleisters AMIS entstanden sind. Das hat der Oberste Gerichtshof nun in einem Musterprozess entschieden. AMIS war im Jahr 2005 Pleite gegangen.

Abendjournal, 26.7.2012

Mängel in der Finanzaufsicht

Sieben Jahre nach der Pleite des Finanzdienstleisters AMIS hat der Oberste Gerichtshof nun endgültig die Amtshaftung der Republik Österreich für Anlegerschäden aus der Causa festgestellt. Laut dem OGH-Urteil haftet die Republik für Schäden, die nach dem 1. Jänner 2002 entstanden sind und nicht durch andere Quellen abgedeckt werden können. Die nun endgültige rechtskräftige Verurteilung der Republik Österreich ergeht wegen Mängeln in der Finanzaufsicht.

15.000 Betroffene

AMIS, früher Österreichs größter Finanzdienstleister, ging 2005 in Konkurs. Die beiden zunächst nach Südamerika geflüchteten AMIS-Gründer und -Vorstände Dietmar Böhmer und Harald Loidl wurden im Dezember 2007 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu Haftstrafen verurteilt. In Österreich und Deutschland sind etwa 15.000 Anleger betroffen, der Gesamtschaden beträgt rund 65 Mio. Euro. (Text: APA, Red,)

7.300 abgefunden

Bei der "Generalbereinigung" der Ansprüche von geschädigten AMIS-Anlegern durch die Republik wurden bisher 28,573.000 Euro ausbezahlt, sagte der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, am Donnerstag zur APA. Bisher haben sich 10.003 Anleger an die Finanzprokuratur gewandt, davon wurden 7.329 abgefunden. Dieses Abfindungsangebot der Republik bestehe weiter, sagte Peschorn: "Wir nehmen noch Angebote an."

Durch den heute bekanntgewordenen Spruch des OGH erwartet sich Peschorn keine neuen Belastungen. Eigentlich könnten die Ansprüche dadurch nur weniger werden, da das Gericht ja die Haftung der Republik auf die nach dem 1.1.2002 entstandenen Schäden eingeschränkt habe.