Anwalt: Elsner kommt nicht zum Prozess:

Der zweite BAWAG-Prozess wird heute mit der Befragung eines Gutachters fortgesetzt. Helmut Elsner soll erst am Montag dabei sein. Zunächst gab es Spekulationen über den Aufenthaltsort des Ex-Bankers, und dann war erneut der Gesundheitszustand von Elsner Thema Nummer Eins. Sein Anwalt sagt, dass sich Elsners Zustand nicht geändert habe, er also weiterhin nicht verhandlungsfähig sei.

Mittagsjournal, 2.8.2012

Zustand zu schlecht

Wie krank ist Helmut Elsner wirklich? Es habe sich nichts an Elsners Gesundheitszustand geändert, sagt sein Anwalt Jürgen Stephan Mertens. Es gehe ihm sogar etwas schlechter als damals, als er vom Gerichtsgutachter vollzugsuntauglich und verhandlungsunfähig erklärt worden sei. Sein Mandant leide nach wie vor unter Tuberkulose und habe Wasser in der Lunge. Einen vom Richter angesetzten Untersuchungstermin heute Abend werde Elsner nicht wahrnehmen. Er sei ohnehin bei Spezialisten in Behandlung und der Gerichtsgutachter könne deren Diagnosen einsehen, sagt Elsners Anwalt. "Elsner wehrt sich ja nicht, untersucht zu werden. Er ist ja ständig in ärztlicher Obhut." Der Gutachter könne die Diagnoseergebnisse jederzeit einsehen und wisse über den Zustand Elsners Bescheid. Eine Teilnahme an der Verhandlung am Montag schließt Mertens ebenfalls aus. "Der Gesundheitszustand ist so schlecht, dass das nicht geht."

Elsner ist in Berchtesgaden

Wenn Elsner am Montag nicht kommt, werde es weitere Schritte geben, sagt Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Welche das sein werden, entscheidet der zuständige Richter. Zumindest den Spekulationen um Elsners Aufenthaltsort setzt sein Anwalt ein Ende: Elsner befinde sich derzeit in einer Asthma-Klinik in Berchtesgaden in Deutschland. Warum das dem Gericht nicht bekannt ist, begründet Mertens so: Es habe ein häufiger Klinikwechsel stattgefunden, weil Elsner multiple Erkrankungen habe. Per Zustellvollmacht werde sein Mandant aber über alle Ladungen immer informiert, versichert der Anwalt.
Elsner wurde wegen Untreue bereits rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt. Jetzt muss er sich wegen Betrugsverdacht im Zusammenhang mit seiner Pensionsabfindung verantworten. Die BAWAG fordert Schadenersatz, am Strafausmaß für Elsner wird sich nichts ändern.