Lobbyisten: Wie Brüssel reagiert hat

Der Fall Ernst Strasser hat auch in der EU die Bestrebungen für eine bessere Kontrolle von Lobbyisten vorangebracht. Seit Mitte des Vorjahres gibt es ein gemeinsames Register, in dem sich Lobbyisten eintragen, wenn sie im EU-Parlament oder in der Komission tätig sind. Verpflichtend ist das aber nicht.

Morgenjournal, 10.8.2012

Freiwillig und lückenhaft

Wenn ein Lobbyist bei Europaabgeordneten im Europäischen Parlament vorsprechen will, muss er sich vorher im Transparenz-Register eintragen. Sonst gibt es keinen Zugang. Aber was muss er tun, wenn das Treffen außerhalb des Parlaments stattfindet? Richtig: gar nichts.

Das im Vorjahr eingeführte Transparenz-Register ist freiwillig. Knapp 2.000 Lobbyisten sind derzeit eingetragen. Viele große Firmen, die nachweislich Lobbying betreiben, fehlten, sagt Erik Veselius von ALTER, einer Transparenz-Plattform von Nichtregierungsorganisationen. Unter den Verweigerern finden sich so klingende Namen wie die Deutsche Bank, Apple oder Monsanto: "Wir wollen ein verpflichtendes Register wie in den USA, wo jede Firma, die lobbyiert, drinnen stehen muss."

Immerhin: wer sich ins EU-Register einträgt, muss auch seine Kunden preisgeben. Wie viel Geld wem das Lobbying wert ist, ist aus dem Verzeichnis allerdings schon weniger klar ersichtlich.

System auf Probe

Hat die EU aus dem Fall Strasser gelernt? Das Transparenz-Register ist für Erik Veselius von ALTER ein deutlicher Fortschritt. Und selbst die Pflicht zum Eintragen ins Verzeichnis könnte Missstände nicht ganz abstellen: "Auch bei einem verpflichtenden Register könnte irgendein Strasser oder sonst jemand die Regeln brechen. Aber dann gäbe es ernsthafte Strafen dafür." Die EU-Kommission will dem System bis Mitte nächsten Jahres Zeit geben, sich zu bewähren und dann schauen, ob Änderungen nötig sind.

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