Strasser der "Bestechlichkeit" angeklagt

Der ehemalige Innenminister und EU-Abgeordnete der ÖVP, Ernst Strasser, wird wegen Bestechlichkeit angeklagt. Strasser habe seine Dienste als Lobbyist angeboten und für die Beeinflussung der EU-Gesetzgebung 100.000 Euro gefordert, so die Staatsanwaltschaft. Die vermeintlichen Auftraggeber waren allerdings britische Journalisten, die das Gespräch mit versteckter Kamera mitgefilmt haben.

Abendjournal, 9.8.2012

Tatbestand Bestechlichkeit

"Aus unserer Sicht ist die Sach- und Rechtslage sehr klar", sagt der Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Erich Mayer. Mehrmals habe sich Strasser mit den Journalisten getroffen und zwei Mal 100.000 Euro für seine Dienste gefordert, damit sei der Tatbestand der Bestechlichkeit bereits erfüllt, erläutert Mayer, die Gründe für die Anklage: "Die Bestechlichkeit erfordert, dass ein Amtsträger, und das ist Dr. Strasser als Mitglied des Europäischen Parlaments gewesen, einen Vorteil für sich fordert. Auch das hat er gemacht, er hat 100.000 Euro gefordert, und zwar dafür, dass er Einfluss auf die Gesetzgebung nimmt. Das qualifizieren wir als sein innerstes Amtsgeschäft, und damit ist der Tatbestand bereits erfüllt."

Strassers Anwalt Thomas Kralik erwägt, einen Einspruch gegen die Anklageschrift zu erheben. Man bestreite nach wie vor alle Vorwürfe. Strasser drohen ein bis zehn Jahre Haft.

Volkspartei auf Distanz

ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch betont, dass seine Partei die Konsequenzen aus dieser Affäre gezogen habe. "Der Herr Strasser ist nicht ÖVP-Mitglied. Das wurde bereits vor eineinhalb Jahren bei Auftauchen dieses Videos erledigt."

Der ÖVP-Delegationsleiter im Europaparlament und Parlaments-Vizepräsident, Othmar Karas, bezeichnete die Anklage als "notwendigen Schritt zur vollständigen Aufklärung".