Mandatekauf: Strafen erst ab nächstem Jahr

Die Absicht des österreichisch-kanadischen Milliardärs und Unternehmers Frank Stronach, die politische Landschaft Österreichs um eine neue Parteifarbe zu bereichern, bringt Unruhe in die etablierten Parteien. Die ÖVP wittert den Kauf von Mandaten durch Anfütterung. Strafrechtliche Konsequenzen drohen aber erst ab dem nächsten Jahr.

Mittagsjournal, 22.8.2012

ÖVP vermutet Illegales

Der Justizsprecher der ÖVP, Michael Ikrath, hatte im Ö1-Morgenjournal den Verdacht geäußert, dass Neo-Parteigründer Stronach Geld fließen lassen oder Jobs versprechen könnte, damit Nationalratsabgeordnete zu seiner neuen Partei wechseln.

Ikrath hat das Justizministerium aufgefordert, nachzuprüfen, ob diese "ungustiöse" Vorgangsweise nach dem neuen Korruptionsstrafrecht verboten sei. Strafrechtsexperte Friedrich König vom Ministerium, bejaht dies unter Betonung der Tatsache, dass es derzeit keinen konkreten Sachverhalt gibt.

"Korruptionsstrafrecht ausreichend"

Abgeordnete können sich in Zukunft strafbar machen, wenn es sich zum Beispiel um die Abgabe von Unterstützungserklärungen für die Wahl handelt, gegen Geld oder Job. Nationalratsabgeordnete seien mit 1. Jänner 2013 anderen Amtsträgern wie Beamten gleichgestellt.

Eine Unterstützungserklärung für eine wahlwerbende Gruppe gegen Vorteilsannahme bzw. -gewährung könnte dann strafbar sein. Es gebe ab dem nächsten Jahr ein umfassendes und sehr deutliches Korruptionsstrafrecht - es gebe keinen Grund das zu ändern, betonte König im Ö1-Mittagsjournal.

Auch Beratervertrag kann strafbar sein

Auch Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Universität Wien, mahnt zur Vorsicht an der Nahtstelle zwischen Politik und allfälligen Beraterjobs. Strafbarkeit sei dann anzunehmen, wenn ein Abgeordneter einen persönlichen Vorteil in Form von Geldzuwendungen, Reisen und Sachgeschenken erhält, weil er bereits jetzt im Sinne dieser neuen Partei agiert, sagte Fuchs gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal. Das könne aber auch ein Beratervertrag beim Unternehmen des Parteigründers sein.

Aber was im Rahmen der neuen Partei erfolgen soll, wenn diese ordnungsgemäß finanziert ist, sei Teil der politischen Freiheit, betonte Fuchs. Bestechungsdelikte seien an sich schwer nachzuweisen, das hänge ab von der Beweiswürdigung durch die Gerichte. Sowohl Ministeriumsexperte König als auch Strafrechtsprofessor Fuchs halten die ab 2013 gültige Rechtslage für ausreichend.