EU-Richtlinie: Härtere Strafen für Sexualstraftäter

Die EU-Justizminister einigten sich vor einem Jahr mit der "Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Mißbrauch und sexueller Ausbeutung" auf ein härteres Vorgehen gegen Sexualstraftäter und Kinderschänder. Auch in Österreich muss für die neue Regelung der Strafrahmen hinaufgesetzt werden. Doch Theorie und Realität klaffen hierzulande auseinander.

Mittagsjournal, 23.8.2012

FPÖ-Justizsprecher: "Justiz hat versagt"

Wer ein Kind vergewaltigt, muss künftig mit doppelt so hohen Strafen rechnen wie bisher. Zehn Jahre Haft ist das Strafausmaß, auf das sich die EU-Justizminister geeinigt haben. Auch Österreich muss seinen Strafkatalog anpassen. Mitten in die Umsetzung der härteren Gesetze platzt nun das milde Urteil gegen einen Sexualstraftäter, der seine Strafe mit einer Fußfessel im Hausarrest absitzt. Nicht der Gesetzgeber, sondern die Justiz habe versagt, urteilt FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer.

Sechs Monate Fußfessel statt zwei Jahre Haft, und das obwohl die Justizanstalt Salzburg die Fußfessel wegen Rückfallgefahr abgelehnt hat. Das empört auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim: "Jedenfalls nicht nachvollziehbar. Es muss verhindert werden, dass es hier wieder zu Delikten kommt."

SPÖ-Justizsprecher für Schutzkorridore

Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, überlegt Nachbesserungen. Besonders unverständlich sei nämlich der Umstand, dass der verurteilte Vergewaltiger in Salzburg direkt neben einem Kinderheim wohnt. Das hätte das Gericht eigentlich berücksichtigen sollen: "Ich bin auch etwas verwundert, dass dieser Standort als geeignet für eine Fußfessel angesehen wird. Unsere Aufgabe ist es jetzt, sich anzuschauen, ob es Nachbesserungsbedarf bei den Gesetzen gibt."

Auch Hannes Jarolim verlangt Nachbesserungen, etwa einen Schutzkorridor rund um Kinderheime oder Kindergärten: "Es ist unakzeptabel, dass man damit rechnen muss, dass Täter im Opferbereich wieder auftauchen. Hier ist ein absoluter Schutzkorridor zu verfügen und wenn dagegen verstoßen wird, dann muss die Fußfessel sofort widerrufen werden."

EU-Justizminister: Berufsverbot für Sexualstraftäter

Jeder fünfte Sexualstraftäter wird rückfällig, vergeht sich also wieder an neuen Opfern. Daher haben die EU-Justizminister auch ein Berufsverbot beschlossen. Verurteilte Straftäter sollen "zeitweise oder dauerhaft" daran gehindert werden, mit Kindern zu arbeiten.

Die EU-Vorschriften müssen bis Ende kommenden Jahres umgesetzt werden. Ob sich auch die Justiz an die härtere Gangart der Gesetzgeber hält, da gibt es derzeit starke Zweifel.

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