Gesundheitsakte aus Patientensicht

Allergien, Röntgenbilder, Blutuntersuchungen: Alle relevanten gesundheitlichen Daten sollen künftig einheitlich gespeichert werden. Ärzte, Apotheker und auch die Patienten selbst sollen Einsicht in diese sogenannte elektronische Gesundheitsakte erhalten. Doch was bedeutet das für den Patienten?

Morgenjournal, 9.10.2012

Krankheitsgeschichte auf Knopfdruck

Ein Herzinfarkt, ein Verletzter nach einem Verkehrsunfall: in Zukunft werden die Ärzte schneller wissen, welches Behandlungsprofil ein akut Verunfallter aufweist, sagt der Sprecher der Österreichischen Patientenanwaltschaft Gerald Bachinger: "Heute kommt man sozusagen ins Krankenhaus und hat nicht alle Befunde mit, etwa über Allergien oder Vorerkrankungen. Künftig können auf Knopfdruck diese wichtigen Informationen abgerufen werden". Prinzipiell geht dies allerdings nur, wenn man vorher auch die E-card des Betroffenen steckt. Allerdings: "Es gibt schon Ausnahmebestimmungen, wenn jemand bewusstlos eingeliefert wird oder die E-card nicht mithat. Das muss aber genau dokumentiert werden. Es muss genau nachvollziehbar sein, dann kann man auch ohne E-card zugreifen. Im grundsätzlichen Fall gebe ich meine Berechtigung aber über die E-card gebe".

Bei Arztbesuchen wegen kleinerer Erkrankungen wie Schnupfen oder Husten werde sich nicht viel ändern, sagt Bachinger. Bei chronischen Problemen schon. "Das heißt, dass ich als Patient nicht ein Sackerl mit Medikamenten mithaben muss. Der Arzt oder die Ärztin, die die Anamnese durchführt kann per Knopfdruck meine Vormedikation sehen", so Bachinger.

Kritik: Gefahr unerwünschter Datenzugriffe

Nach dem Plan des Gesundheitsministeriums soll jeder Patient automatisch in das System aufgenommen werden. Wer nicht dabei sein will, muss ausdrücklich widersprechen.

Für Hans Zeger von der Arbeitsgemeinschaft Daten ist dieses System verkehrt. Er meint, jeder sollte freiwillig die ausdrückliche Zustimmung dazu geben können, dass er eine elektronische Gesundheitsakte möchte. "Freiwilligkeit bedeutet: Ich als Patient entscheide, welche Daten wie lange in einem System sind und nicht, dass ich mich rausreklamieren muss". Das geplante System könne schließlich auch dazu führen, dass es ganz unerwünschte Datenzugriffe gebe oder dass sich veraltete Daten in der Gesundheitsakte befinden, so Zeger: "Im Prinzip weiß der Patient nicht mehr, welche Daten hier zu welchem Zweick verwendet werden". Freiwilligkeit sei oberstes Gebot, meint Zeger. Denn nur dann bestehe genügend Druck für den Betreiber, das System praxisnah, patientengerecht und nützlich zu machen - so dass die Betroffenen sagen : ja, ich habe etwas davon und wenn ich etwas davon habe, dann will ich auch im System sein.