Datenschützer kritisieren ELGA

Vergangene Woche hat Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) die Vorlage für die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) präsentiert, kurz danach hat der Ministerrat diese Vorschläge abgesegnet. Nicht einverstanden mit den vorliegenden Plänen ist die Ärztekammer, sie fordert eine Überarbeitung des aktuellen Modells. Und auch Datenschützer orten grobe Ungereimtheiten.

Mittagsjournal, 15.10.2012

"Höchstproblematisch"

Zu kompliziert, zu praxisfern und zu undurchsichtig für den Patienten - so sehen Datenschützer den aktuellen ELGA-Entwurf. Zwar sei es prinzipiell sinnvoll, Patientendaten elektronisch zu speichern und kompakt dem behandelnden Arzt zugänglich zu machen. Doch dass jeder automatisch im System gespeichert wird und sich extra herausreklamieren müsste, wenn er das nicht will, sei erstens nicht in Ordnung und zweitens eine Mogelpackung, sagt Hans Zeger, Obmann der Arge Daten. Denn laut Entwurf seien die Ärzte verpflichtet, die ELGA-Daten immer zu speichern, unabhängig davon, ob der Patient erfasst sein will oder nicht. Damit seien trotzdem alle Daten eines Patienten verfügbar, aber nur nicht für ihn und die behandelnden Ärzte, sondern für irgendwelche anderen Stellen. Das ist natürlich höchstproblematisch."

So gebe es eine Bestimmung im Gesetz, die es erlaube, die ELGA-Gesundheitsdaten für Hilfseinrichtungen von Gesundheitsanbietern zu verwenden - und zwar unabhängig von der Behandlung, sagt Zeger. Damit könnte eine Forschungseinrichtung auf alle personenbezogenen ELGA-Daten zugreifen - "sogar dann, wenn eine Person sagt, ich will mit ELGA nichts zu tun haben."

"Das ist ja Unsinn"

Das System sei zu kompliziert angelegt und der einzelne Patient werde wohl durch die zahlreichen Optionen der Löschungsmöglichkeiten überfordert, kritisiert Zeger. "Man muss immer bedenken, wer dieses System braucht - doch nicht der gesunde 50-Jährige, sondern der 70-, 80- oder 90-Jährige, der krank ist, Schmerzen hat, vielleicht dement ist, der in einer Notsituation ist. Und der soll sich jetzt mit Berechtigungssystemen auseinandersetzen? Das ist ja Unsinn."

Zeger schlägt vor, dass man die Gesundheitsakte als Informationssystem von anderen Systemen trennt, etwa von der Behandlungsdokumentation im Spital. Denn diese müsse aufgehoben werden, um zum Beispiel mögliche später auftretende Kunstfehlerfragen zu klären. Die Qualitätssicherung schließlich sollte nicht personenbezogen angelegt werden sondern anonymisiert. Über die Gesundheitsakte selbst sollte der Patient selbst die völlige Hoheit haben, meint Zeger, und niemand anderer sollte ohne Zustimmung des Betroffenen darauf zugreifen können.

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