Fiedler: BZÖ chancenlos gegen Stronach

Zwischen dem BZÖ und Frank Stronachs Partei Team Österreich fliegen die Fetzen. Das BZÖ will Stronach wegen Bestechung anzeigen. Für den Korruptionsexperten und früheren Staatsanwalt Franz Fiedler ist das alles allerdings eine rein moralische Frage, keine strafrechtliche. Er gibt der allfälligen BZÖ-Anzeige keine Chance.

Mittagsjournal, 19.10.2012

Millionen Euro strafrechtlich unbedeutend

Einerlei, ob Geld fließt, geflossen ist oder Parteiwechsel ohne Gegenleistung aus Überzeugung passieren: Für den Ex-Rechnungshofpräsidenten und Korruptionsexperten Franz Fiedler ist die Sache glasklar: "Es ist nach den derzeitigen strafrechtlichen Bestimmungen nicht verboten Abgeordnete abzuwerben und dafür Vorteile in Aussicht zu stellen. Es können auch Millionen sein, die geboten werden. Das ist strafrechtlich nicht von Bedeutung."

Auch künftig nicht strafbar

Auch mit dem neuen Korruptionsstrafrecht, das mit 1.1.2013 in Kraft tritt, würde sich nichts ändern. Ab dann werde zwar nicht bloß der Stimmenkauf unter Strafe gestellt, sondern auch der Kauf jeder Tätigkeit eines Abgeordneten, etwa die Einbringung eines Gesetzesantrages oder die Stellung einer parlamentarischen Anfrage gegen Geld. "Aber den Abgeordneten abzuwerben ist auch nach dem ersten Jänner nicht strafbar, auch wenn Geld im Spiel ist", so Fiedler. Er sieht im Streit zwischen BZÖ und Stronach eine moralische Frage. Ein Abgeordneter müsse mit seinem Gewissen vereinbaren, ob er einer anderen Partei beitritt und dafür Geld nimmt. Später beurteile der Wähler.

Diskussion um Klubstatus

Eine neue Dimension erreicht der Streit aber spätestens dann, wenn Frank Stronach einen fünften BZÖ-Abgeordneten präsentiert. Dann gibt es eine knifflige Diskussion darüber, ob der neuen Truppe der Klubstatus zuerkannt wird. Die Neo-Stronach-Abgeordneten gehen fix davon aus und verweisen auf den Präzedenzfall Liberales Forum in den 90er Jahren. Im Büro von Nationalratspräsidenten Barbara Prammer gibt man sich freilich reserviert. Automatik gebe es nicht, es werde dann eingehend geprüft, so die Auskunft.