Bestechung?: BZÖ zeigt Stronach an

Mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft versucht nun das BZÖ, sich gegen die Stronach-Partei zu wehren: Immerhin sind bereits vier Nationalratsabgeordnete, die bisher für das BZÖ im Parlament gesessen sind, zum Team Stronach gewechselt. Laut der Tageszeitung "Kurier" sagen BZÖ-Chef Bucher und zwei weitere BZÖ-Mandatare, Stronach habe ihnen hohe Geldsummen für den Wechsel in sein Team geboten. Das BZÖ sieht darin einen Bestechungsversuch.

Morgenjournal, 18.10.2012

Tatbestand der Bestechung?

BZÖ-Chef Bucher sagt: Stronach habe eine Menge Geld in die Hand nehmen wollen, um weitere bisherige BZÖ-ler in sein Team zu bekommen: ihm habe er 500.000 Euro angeboten, die er abgelehnt habe. Und er habe zwei BZÖ-Abgeordneten eine Million und einmal 15.000 monatlich für mehrere Jahre angeboten.

Der Versuch der Bestechung nach Paragraf 307 des Strafgesetzbuches sei das, sagt der ehemalige BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler. Diesen Tatbestand verwirklicht, wer einem sogenannten Amtsträger einen Vermögensvorteil anbietet - für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes. Ob die Staatsanwaltschaft im Wechsel der Partei bzw. dem Verlassen des BZÖ-Parlamentsklubs so ein pflichtwidriges Amtsgeschäft sieht, bleibt abzuwarten. Stadler sieht sich in seiner Rechtsansicht jedenfalls durch rechtswissenschaftliche Kommentare zum Strafgesetzbuch bestätigt.

Aus dem Team Stronach heißt es dazu, man begrüße diesen Schritt des BZÖ, jetzt müsse das BZÖ endlich den Wahrheitsbeweis antreten und könne nicht weiter ungestraft Unwahrheiten behaupten.