Factbox: Pendlerpauschale heute
Das Pendlerpauschale betrifft sehr viele Steuerpflichtige: Rund eine Million von ihnen nehmen jeden Monat diesen Steuerfreibetrag in Anspruch. Die Abwicklung des Pendlerpauschales ist vergleichsweise einfach. Es wird in der Regel bereits vom Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnauszahlung einberechnet. Weniger einfach sind die Vorschriften, wer darauf überhaupt Anspruch hat.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 19.11.2012
Kein Anspruch bei Teilzeit
Grundsätzliche Bedingung für das Pendlerpauschale sind mindestens elf Arbeitstage im Monat. Wer etwa wegen Teilzeit die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz an weniger Tagen zurücklegt, hat keinen Anspruch. Bei Urlaub oder Krankenstand bleibt der Anspruch allerdings erhalten.
Zweite Bedingung ist eine bestimmte Entfernung zum Arbeitsplatz. Ab zwanzig Kilometer bis zum Arbeitsplatz, und dann gestaffelt ab 40 und ab 60 Kilometern, steht das kleine Pendlerpauschale zu, es beträgt mindestens 58 Euro pro Monat. Diese kleine Pendlerpauschale gibt es, wenn für den Weg zur Arbeit öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Ob die tatsächlich benützt werden oder das Auto, muss nicht nachgewiesen werden.
Öffentliche Verkehrsmittel
An der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel knüpft das große Pendlerpauschale an. Entweder, weil es auf mindestens dem halben Arbeitsweg gar kein öffentliches Verkehrsmittel gibt, oder weil das - zum Beispiel bei Schichtarbeit - nicht zur notwendigen Zeit verkehrt. Oder aber, wenn die Fahrtzeit für jede Strecke länger als eineinhalb Stunden dauern würde - was aber nur ein Richtwert ist, mit einer ganzen Reihe sehr detaillierter zusätzlicher Bedingungen. Das große Pendlerpauschale beginnt -je nach Entfernung zum Arbeitsplatz- bei 31 Euro und reicht bis 306 Euro.
Entlastung einkommensabhängig
Beim Pauschale handelt es sich um einen Freibetrag. Das heißt, die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer wird um diesen Betrag vermindert. Wie hoch die Entlastung durch das Pendlerpauschale ausfällt, hängt daher vom Gesamteinkommen und der resultierenden Steuerklasse ab. Grundsätzlich gilt: hohe Einkommen haben mehr vom Pendlerpauschale als niedrige. Wer so wenig verdient, dass er oder sie gar keine Einkommenssteuer zahlt, erhält einen Pendlerzuschlag von 141 Euro.