Strasser-Prozess: Journalisten kommen nicht
Im Prozess gegen den ehemaligen ÖVP-Innenminister Ernst Strasser werden die beiden englischen Journalisten, die sich als Lobbyisten getarnt hatten, nicht aussagen. Um ihre Anonymität zu wahren, wären sie nur "verhüllt" im Zeugenstand erscheinen. Darauf wollte das Gericht nicht eingehen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 29.11.2012
"In Strafprozessordnung nicht vorgesehen"
Wie Richter Georg Olschak am Donnerstag zu Beginn des dritten Verhandlungstags bekannt gab, teilte ein Anwalt der "Sunday Times", für die Claire Newell und Jonathan Calvert im inkriminierten Zeitraum gearbeitet hatten, per Email mit, die beiden wären nur "bei Wahrung der totalen Anonymität" zu einer Zeugenaussage bereit. Ein "verhüllter" Zeugenauftritt sei "nach der österreichischen Strafprozessordnung aber nicht vorgesehen", erklärte Olschak. Sein Fazit: "Es gibt keine Aussagebereitschaft der Journalisten."
Weitere Einblicke in Videos
Dem Schöffensenat , der darüber zu befinden hat, ob Ernst Strasser den Tatbestand der Bestechlichkeit erfüllt hat, ließ sich heute weitere Videos vorführen, die die britischen Journalisten von ihren Gesprächen mit dem damaligen EU-Delegationsleiter der ÖVP aufgenommen hatten. Dabei gewährte Strasser Einblicke in seine Tätigkeit als EU-Parlamentarier und als "Lobbyist".
Den vermeintlichen Lobbyisten legte Strasser Geschäfte mit Hedgefonds nahe. Bei Schwierigkeiten mit der Kommission bedürfe es jemandes, der mit denen rede: "Go golf with him or whatever, yes invite him to Wimbledon." Es wird auch über Honorare gesprochen. Strasser sagt: "Schicken Sie mir den Vertrag und wir unterschreiben." Was Strasser aber auch immer wieder betont, ist, dass er in seinen eigenen Ausschüssen nichts machen kann.