EU-Bankenaufsicht ist fix
Der Weg für die Europäische Bankenaufsicht ist frei. Nach mehreren zähen Verhandlungsrunden haben sich die EU-Finanzminister in Brüssel auf die Punkte der gemeinsamen und einheitlichen Kontrolle der Geldinstitute geeinigt. Das System soll ab dem März 2014 funktionieren.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 13.12.2012
Nächtliche Einigung
Die EU-Länder haben monatelang über die europäische Bankenaufsicht gestritten. In der Nacht zum Donnerstag fanden die EU-Finanzminister in Brüssel schließlich nach 14-stündigen Beratungen eine Einigung über die Regeln und den Zeitplan, nach denen die neue Aufsicht über die 6.000 Banken der Eurozone bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt und aufgebaut werden soll. Die Aufsicht soll verhindern, dass Banken von nationalen Aufsichtsbehörden nicht streng genug kontrolliert werden und dann durch Finanzprobleme Staaten oder gar das gesamte europäische Finanzsystem in Schwierigkeiten bringen. In der Krise waren etwa Länder wie Spanien oder Irland gezwungen, ihre Banken mit Milliardenbeträgen aus Steuergeldern zu stützen.
Großbanken unter Aufsicht
Die neuen Kontrolleure sollen sogenannte systemrelevante, also besonders große und grenzüberschreitend tätige Banken überwachen. Das soll Geldhäuser betreffen mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Mrd. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Prozent der Wirtschaftskraft ihres Heimatlandes. In Österreich sind das derzeit neun Institute, allen voran Bank Austria, Erste Group und Raiffeisen. Hinzu können noch Institute kommen, die primär grenzüberschreitend agieren, sagt Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) in Brüssel, die sich mit dem Ergebnis zufrieden zeigt.
Die anderen Banken verbleiben unter der nationalen Aufsicht - es sei denn, die EZB zieht die Überwachung in begründeten Fällen an sich. Das kann etwa Banken betreffen, die Finanzhilfe erhalten. Die deutschen Sparkassen dürften damit unter nationaler Aufsicht verbleiben.
Voraussetzung für ESM-Geld
Die neue Bankenaufsicht ist eine Voraussetzung dafür, dass angeschlagene Banken direkt Finanzspritzen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM bekommen können. Dies wird nun voraussichtlich nicht vor März 2014 geschehen. Denn frühestens zu diesem Zeitpunkt soll die neue Aufsicht voll arbeitsfähig sein. Das ist besonders für Deutschland die Bedingung für den Einsatz dieses Hilfsmittels. Nur in Ausnahmen soll die neue Aufsicht schon vorher die direkte Kontrolle über eine Bank übernehmen können, wenn diese direkt Geld vom ESM erhalten soll. Das sei aber ein "relativ unwahrscheinlicher Fall", sagte der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).
Die neue Aufsicht soll auf jeden Fall für die 17 Euro-Länder gelten und bei der EZB angesiedelt werden, andere EU-Staaten können sich freiwillig anschließen. In einem neuen Aufsichtsgremium sollen je ein Vertreter der 17 nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder, vier EZB-Vertreter sowie ein Präsident sitzen. Ein Lenkungsausschuss mit weniger Mitgliedern soll dem Gremium vorarbeiten.
Auflagen und Ängste
Deutschland setzte sich in den Verhandlungen besonders hartnäckig für eine strikte Trennung zwischen Geldpolitik und Bankenaufsicht bei der EZB ein, um die Unabhängigkeit der Zentralbank zu gewährleisten. Damit der Gouverneursrat der EZB - der für die Geldpolitik zuständig ist, aber dennoch die wichtigen Entscheidungen der Aufsicht absegnen muss - in Konflikten mit der neuen Aufsicht nicht die Überhand gewinnt, soll ein unabhängiges Vermittlungsgremium das letzte Wort haben.
Die nicht an der neuen Aufsicht teilnehmenden EU-Staaten fürchteten, dass sie in Zukunft im Rahmen der bereits existierenden Europäischen Bankenaufsicht (EBA) regelmäßig von den anderen Ländern überstimmt werden. Damit dies nicht passiert, braucht es bei verpflichtenden Entscheidungen eine Mehrheit sowohl unter den Mitgliedern als auch unter den Nicht-Mitgliedern der neuen Aufsicht. Die EBA ist für einheitliche Regeln für alle Banken der EU zuständig. (Text: APA, Red.)