Transparenz: Mehr Licht, aber auch Schatten
Die Aufarbeitung von Korruptionsaffären hat den Druck für neue Transparenzregeln massiv erhöht, und Mitte 2012 ist auch ein ganzes Paket von Maßnahmen beschlossen worden. Darunter sind solche, die weltweit Maßstäbe setzen, aber es gibt auch Nachbesserungsbedarf, wie Franz Fiedler von Transparency International bescheinigt.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 2.1.2013
Unzufrieden mit Lobbyistengesetz
Das Lobbyistengesetz soll Einflussnahmen auf die Gesetzgebung sichtbar machen. Es verbietet auch, dass Politiker als Lobbyisten etwa für Firmen tätig sind - aber es gibt Ausnahmen. Auch Kammern, Gewerkschaften, Kirchen und vor allem Freiberufler wie Anwälte und Notare sind ausgenommen. Franz Fiedler von Transparency International ist damit unzufrieden: Das Lobbyistengesetz sei nur ein sehr kleiner Schritt, und er hoffe auf wesentliche Verschärfungen in der Zukunft.
Aufgeweichtes Anfütterungsverbot
Die Strafbestimmungen für Korruption durch Politiker und Beamte sind verschärft worden, auch das 2009 eingeführte und nach Protesten der Wirtschaft kurzerhand wieder abgeschaffte Anfütterungsverbot gilt ab 1. Jänner wieder. Der Wermutstropfen laut Fiedler: "Es ist so deutlich abgeschwächt, dass man nicht genau weiß, ob diese Bestimmung nun tatsächlich so zum Tragen kommen kann, wie dies wünschenswert wäre." Strafbar wird Anfüttern nämlich nur, wenn ein bestimmtes Geschäft im Hintergrund ist, also ein Vorsatz, - und das ist ein Widerspruch in sich. Versteht man unter Anfüttern doch das Stimmung Machen und Boden Aufbereiten für eine mögliche Korruption.
Parteispenden: Vorbild für die Welt
Wieder verschärft werden Strafbestimmungen für Regierungsmitglieder und Bürgermeister im Fall von Bestechung, was Fiedler begrüßt. Ungewohnt euphorisch bewertet Franz Fiedler die neuen Offenlegungsregeln für Parteispenden: "Hier wird tatsächlich Neuland beschritten. Hier wird ein so großer Schritt gesetzt, dass wir uns zugutehalten können, Vorbildcharakter zumindest in Europa, vermutlich aber auch weltweit zu haben."
Spenden ab 3500 Euro im Jahr müssen gemeldet werden, Bundes-, Landes- und Bezirksparteien werden zusammengerechnet. Großspenden ab 50.000 Euro werden sofort veröffentlicht. Parteispenden von öffentlichen Unternehmen sind verboten, Parteifirmen müssen ihre Umsätze mit der öffentlichen Hand offenlegen. Das sei eine gute Sache, befindet Franz Fiedler.
Vorschnelle Erhöhung der Parteiförderung
Kritik übt Fiedler an der Erhöhung der Parteienförderung parallel zur Spendenregelung. Als Rechnungshofpräsident, der Einblick in die Spendenlisten der Parteien hatte, habe er sich immer gewundert, "wie wenig Spenden da eigentlich aufgeschienen sind und man dann die Auskunft bekommen hat, es werde vielfach überschätzt, was die Parteien an Spenden bekommen. Nunmehr wurde die Parteiförderung erhöht mit der Begründung, man müsse erwarten, dass sich nicht mehr so leicht Spender finden würden." Das passe für ihn nicht zusammen, sagt Franz Fiedler. Die Regierungsparteien hätten sich mehr Zeit lassen sollen und die Entwicklung der Spenden beobachten, bevor sie sich mehr Geld aus dem Budget genehmigen. Ein Schritt, der auch kein gutes Bild nach außen gemacht habe.