Streit FMA gegen Staudinger geht weiter

Der Waldviertler Schuhfabrikant Heini Staudinger will sich weiterhin nicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) beugen. Er hat alle Vorschläge der FMA abgelehnt und gegen einen Strafbescheid berufen. Die FMA wirft ihm vor, wie eine Bank zu agieren, ohne eine Konzession zu haben.

Mittagsjournal, 23.1.2013

"Nichtexistenter Sparverein"

Staudinger hat in Summe drei Millionen Euro von Anlegern bekommen. Dabei habe er agiert wie ein Sparverein, ohne einer zu sein, kritisiert der Vorstand der FMA-Aufsicht, Helmut Ettl. Die Anleger hätten dabei überhaupt keine Sicherheit: "Jedes Unternehmen, das Gelder von Dritten entgegennimmt, wird eine testierte Bilanz vorlegen müssen, entsprechende Verträge mit den Anlegern abschließen müssen, wo die Rechtsstellung des Anlegers ganz genau festgestellt wird. Im Moment hat er in einem Sparverein, der rechtlich überhaupt nicht existiert, Gelder entgegengenommen und de facto in ein ganz normales Unternehmen, das halt Schuhe produziert, investiert."

"Gesetz ausreichend"

Das heißt, wenn Staudinger das Geld einfach nicht zurückzahlt, schauen die Anleger durch die Finger. Das will Ettl verhindern: "Für uns als Finanzmarktaufsicht steht der Anlegerschutz an erster Stelle." Die FMA hat Staudinger daher einen Maßnahmenbescheid vorgeschrieben. Gleichzeitig hat er einen Strafbescheid über 2.000 Euro bekommen, gegen den er berufen hat. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet jetzt in den nächsten Tagen über eine aufschiebende Wirkung. Sollte die nicht gewährt werden, wird die FMA den Bescheid sofort durchsetzen. Ettl: "Er hat dann zwei Möglichkeiten: Er kann die drei Millionen Euro an die Anleger zurückzahlen oder er kann in Abstimmung mit uns einen anderen Weg suchen, zum Beispiel dass er einen Prospekt auflegt und in Form von Anleihen das Geld hereinnimmt, er kann eine Genossenschaft gründen und Genossenschaftsanteile ausgeben - es gibt eine Reihe von Möglichkeiten. Herr Staudibnger weiß das und hat bereits öffentlich gesagt, das würde funktionieren, nur macht er aus prinzipiellen Gründen nicht." Die gesetzlichen Regelungen hält Ettl für ausreichend. Es gebe auch für Jungunternehmer genug Möglichkeiten, Geld für Finanzierungen zu bekommen.


Der Posten von Ettl ist im Übrigen derzeit ausgeschrieben, sein Vertrag läuft am 13. Februar aus. Er selbst rechnet damit, dass er wiederbestellt wird.