Koloini-Prozess: Vier Freisprüche

Der frühere Protokollchef von Jörg Haider Franz Koloini und drei Mitangeklagte sind bei der Neuauflage des Prozesses freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Wien hatte den ursprünglichen Freispruch aufgehoben. Aber auch die Richterin im zweiten Prozess fand keine Beweise dafür, dass zwei russische Geschäftsleute indirekt für die österreichische Staatsbürgerschaft gezahlt hätten.

Franz Koloini

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Abendjournal, 28.1.2013

Nicht strafrechtlich relevant

Es mutet zwar nicht korrekt an, dass Ex-Landeshauptmann-Sekretär Franz Koloini große Bargeldsummen im Kuvert an Jörg Haider übergeben hat, sagt die Richterin hier in ihrer Urteilsbegründung. Aber, nicht alles was nicht korrekt aussieht, müsse strafrechtlich relevant sein. Koloini hatte Haider 160.000 Euro an übrig gebliebenem Sponsorgeld übergeben – das von zwei russischen Investoren eigentlich für den Rennfahrer Patrick Friesacher geflossen war. Koloini sei aber kein Vorsatz für eine strafbare Handlung nachzuweisen, so die Richterin. Koloini zeigt sich erleichtert.

Auch die russischen Geschäftsleute und ihren Wiener Anwalt hat Richterin Stefanie Öner freigesprochen – vom Vorwurf der Bestechung. Alle Zeugenaussagen hätten ergeben, dass beim Staatsbürgerschaftsverfahren der Russen alles im üblichen Bereich verlaufen sei - weder eine "Beschleunigung" durch Jörg Haider noch eine "bevorzugte Behandlung" habe es gegeben. Und auch in anderen Staatsbürgerschaftsverfahren sei es vorgekommen, dass jemand interveniert oder nachgefragt hat in den zuständigen Ministerien.

Vor den Freisprüchen hatte Staatsanwalt Eberhard Pieber darauf hingewiesen, dass es im Ermittlungsverfahren sehr wohl Aussagen gegeben habe, wonach die russischen Investoren und ihre Anwälte bewusst 900.000 Euro Friesacher-Sponsorgeld zurückgehalten hätten, um Druck auf Haider zu machen, als die Staatsbürgerschaftssache noch nicht erledigt war. Ob die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen die Freisprüche beruft, ist noch unklar, das Urteil ist jedenfalls noch nicht rechtskräftig. Und Uwe Scheuch bleibt der einzige Verurteilte in einer derartigen Staatsbürgerschaftscausa.