Privatinsolvenzrecht soll reformiert werden

Der Privatkonkurs, den es in Österreich seit 1995 gibt, soll reformiert werden. Die Schuldnerberatungen fordern, dass es nicht mehr so lange dauern soll, bis man schuldenfrei ist. Außerdem müssten auch Menschen mit niedrigem Einkommen bessere Chancen auf ein Privatkonkurs-Verfahren bekommen.

Morgenjournal, 9.3.2013

Lohn oft zu gering für Insolvenz

Vergangenes Jahr haben 55.000 Menschen Rat bei den Schuldnerberatungen gesucht, rund 11.000 Privatkonkursverfahren sind schließlich eröffnet worden. Regierung und Sozialpartner verhandeln schon seit drei Jahren über eine Reform. Ob sie sich noch vor der Nationalratswahl ausgeht, darüber gehen die Meinungen auseinander.

In Privatkonkurs zu gehen, können sich manche derzeit gar nicht leisten. Denn wer wenig verdient, ist bald an der sogenannten Pfändungsgrenze angelangt - damit geht es sich oft nicht aus, die erforderlichen zehn Prozent der Schulden innerhalb von sieben Jahren zurückzuzahlen.

"Nicht von Quote abhängig machen"

Doch gerade diesen Menschen müsse man mit der Reform einen Privatkonkurs möglich machen, sagt Hans Grohs vom Dachverband der Schuldnerberatungen. Die Quote sollte flexibler gestaltet werden, fordert Grohs im Ö1-Morgenjournal. Es sollte sich noch stärker an den Leistungsmöglichkeiten der Menschen orientiert werden, anstatt an einer "beliebigen Quote".

"Wenn jemand was leisten kann, dann soll er auch was leisten", sagte Grohs. Es sollte aber auch dann eine Restschuldbefreiung möglich sein, wenn sich jemand "wohlverhält", bemüht und sehr wenig rückführt.

"Es trifft die Ärmsten der Armen"

Da kommen kritische Stimmen, die sagen, Menschen könnten so motiviert werden, leichtfertig oder gar in betrügerischer Absicht Schulden zu machen und sich dann sozusagen zurücklehnen. Das stimme nicht, sagen die Schuldnerberater.

Der Hauptgrund für eine Überschuldung seien Arbeitslosigkeit, Einkommensverluste, bei Frauen geht es öfter um Bürgschaften, die sie für den Partner übernommen haben. Es treffe in dem Fall die Ärmsten der Armen, betonte Grohs. Also jene, die wenig bis gar nichts hätten, bei denen auch von den Gläubigern im Nachhinein nichts zu holen sei.

"Der generalpräventive Charakter, den das Ganze haben soll, und die Angst, dass immer wieder betrügerisch Schuldner unterwegs sind, sind völlig überzogen", so Grohs.

Seit drei Jahren Reformverhandlungen

Außerdem halten die Schuldnerberater die derzeitige Dauer des Verfahrens von sieben bis zehn Jahren für zu lang. Es sollte einen weiteren Anreiz geben, dass frühzeitige Rückzahlungen möglich sind. "Je rascher jemand entschuldet wird, um so eher bleiben auch die sozialen Kontakte und Arbeitsverhältnisse aufrecht. All das würde der Volkswirtschaft mehr nützen als das jetzige System des Privatkonkurses", sagte Grohs.

Sozialpartner und Regierung verhandeln schon seit drei Jahren über eine Reform. Damit sie noch vor der Nationalratswahl beschlossen werden kann, müsste die Novelle des Insolvenzrechts bald in die Begutachtung.

Im Justizministerium hat man sich Mitte März als interne Deadline gesetzt. Aber man gehe nicht davon aus, dass sich die Reform noch in dieser Legislaturperiode ausgeht, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Optimistischer ist man da im Sozialministerium: Die Verhandlungen mit den Sozialpartnern laufen gut, man sei optimistisch, dass sich die Reform vor der Wahl noch ausgeht.