Steueroasen: Druck auf Bankgeheimnis steigt
Offshore Leaks: Die Affäre um steuerschonende Anlagemöglichkeiten vermögender Kunden erhöht nun auch den Druck auf jene Länder, in denen das Bankgeheimnis noch gilt - so wie in Österreich. Während Finanzministerin Fekter (ÖVP) betont, dass dieses Thema nicht angetastet wird, üben Experten Kritik: Steuerrechtler Doralt sagte in der ZIB24, man dürfe nicht auf dem Bankgeheimnis beharren: es diene dem Bankenplatz und nicht den Konsumenten. Und auch WIFO-Chef Aiginger fordert, dass das Bankgeheimnis sofort abgeschafft werden soll.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 6.4.2013
Steuerflucht unterbinden
Österreich ist eine Steueroase - zumindest für Ausländer, sagen Finanzexperten. Der Grund: durch das starke Bankgeheimnis werde es Nicht-Österreichern ermöglicht, ihr Geld in Österreich vor ihrer eigenen Steuerfahndung zu verstecken, sagt der Chef des Wirtschaftsforschungsinstitutes Karl Aiginger.
Das Bankgeheimnis sollte deshalb umgehend aufgehoben werden, fordert Karl Aiginger. Das Bankgeheimnis komme aus einer anderen Zeit. Jetzt gehe es darum, den internationalen Steuerbetrug zu unterbringen. Geld werde heute weltweit verschoben und es fehle in Südeuropa dann bei dringend nötigen Investitionen.
Aber auch für Inländer müsste man das Bankgeheimnis neu definieren, so Aiginger. So sollen nur noch bestimmte Ausnahmen auf persönlicher Ebene gelten: etwa dass Arbeitgeber keinen Einblick in die Finanzlage ihrer Mitarbeiter bekommen sollen oder dass Einzelpersonen nicht in den Finanzen von Nachbarn oder Familienmitgliedern nachsehen dürfen. Aiginger kann sich eine Meldepflicht der Banken über die Kontostände ein Mal jährlich an das Finanzamt vorstellen.
Noch wichtiger sei, dass im Fall von Verdachtsmomenten - etwa bei Verdacht auf Steuerhinterziehung, Schwarzgeld und Korruption - die Behörde jederzeit und vor allem rascher Auskunft erhalten kann, als dies jetzt der Fall ist. Derzeit habe man das Problem, dass die tatsächlichen Verfahren dann so lange dauern, bis es für den Korruptions- oder für den Steuerfall zu spät ist, weil beispielsweise eine 10jährige Verjährung eingetreten ist, sagt Aiginger.