EGMR: Timoschenko willkürlich in Haft

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute die Inhaftierung der ukrainischen Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko in ihrer Heimat verurteilt. Der Beschwerde der 52-jährigen Oppositionspolitikerin, das Strafverfahren gegen sie sei politisch motiviert gewesen, hat der Menschenrechtsgerichtshof allerdings nicht stattgegeben.

Abendjournal, 30.4.2013

Die Reaktionen der Timoschenko-Anhänger sind euphorisch. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht ein Straßburg hat entschieden dass die Untersuchungshaft von Timoschenko rechtswidrig und willkürlich war, freut sich ihr Anwalt Serhij Vlasenko: Die höchste juristische Autorität Europas hat anerkannt dass die Verfolgung von Frau Timoschenko nicht smit dem Gesetz, nichts mit demokratischen Standards zu tun hat sondern dass sie politisch motiviert war.

Kleiner Schönheitsfehler in den Ausführungen des Anwalts: Genau das sagt das aktuelle Urteil nicht, sondern es bezieht sich ausschließlich auf die Untersuchungshaft. Andere Vorwürfe, die die Vertreter Timoschenkos später eingereicht hätten würden in einem gesonderten Verfahren behandelt, heißt es in dem Urteil. Und die Beschwerden über mögliche Misshandlungen und die schlechte medizinische Behandlung weist das Gericht ausdrücklich zurück. Die blauen Flecken, mutmaßlich durch Schläge der Gefängniswärter, seien vermutlich vor der Verhaftung entstanden. Die ukrainische Regierung will das Urteil erst prüfen und dann entscheiden, ob sie es berufen will, beide Seiten haben dafür 3 Monate Zeit. Mehrere europäische Politiker, etwa der deutsche Außenminister Westerwelle haben den ukrainischen Präsidenten Janukowitsch trotzdem aufgefordert, Timoschenko aus der Haft zu entlassen.

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