Experte: "Berlakovich zu Information verpflichtet"

Dass das Umweltministerium keine Zahlen über den Pestizideinsatz herausgibt und sich dabei auf das Amtsgeheimnis beruft, ist für Daniel Ennöckl vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht von der Universität Wien völlig haltlos. Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) sei im Gegenteil sogar verpflichtet, die Bürger über den Einsatz von Pestiziden zu informieren, sagt der Rechtswissenschaftler.

Mittagsjournal, 3.5.2013

Daniel Ennöckl vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien im Gespräch mit

Keine Frage des Datenschutzes

Dieses Gesetz sage ganz eindeutig, dass Umweltinformationen – und dazu gehöre auch die Angabe, wie viele Stoffe in Österreich eingesetzt werden – dem Bürger zwingend mitzuteilen seien, so Ennöckl, Ausnahmeregelungen seien äußerst eingeschränkt. Man wolle schließlich nicht die Formel der Stoffe, sondern nur die eingesetzte Menge erfahren und "die Menge ist kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis".

Weiter gehe es hier nicht um den Datenschutz, da es sich bei Angaben, wie viele derartige Stoffe hierzulande eingesetzt werden, um keine personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes handle, sagt Ennöckl. Die Rechtsauffassung, die Berlakovich in dieser Sache vertritt, halte er, Ennöckl, für unschlüssig und falsch.

Umweltinformationsgesetz aus Berlakovichs Ministerium

Berlakovich sei aufgrund des Umweltinformationsgesetzes verpflichtet, diese Daten der Öffentlichkeit zu vermitteln, sagt Ennöckl, tue er das nicht, verhalte er sich rechtswidrig. Strafbar sei Berlakovichs Weigerung allerdings nicht.

Aber, so der Staatsrechtsexperte: "Das Umweltinformationsgesetz ist ein Gesetz aus seinem eigenen Ministerium – das sollten er und seine Beamten an und für sich kennen."