EU-Saatgut-Richtlinie: Ausnahmen für alte Sorten

Die EU-Kommission hat heute die umstrittenen Vorschläge für die Zulassung und Kontrolle von Saatgut vorgelegt. Nach massiven Protesten - vor allem in Österreich - sind von Klein- und Hobbygärtnern verwendete Samen alter und seltener Obst- und Gemüse-Sorten von der Zulassungspflicht ausgenommen.

Abendjournal, 6.5.2013

Aus Brüssel berichtet ORF-Korrespondentin

Keine Registrierungspflicht für Hobbygärtner

Der Protest hat gewirkt. Die EU-Kommission rudert zurück und entschärft ihre ursprünglichen Pläne zur Saatgut-Verordnung. Hobbygärtner müssen ihre selbstgezogenen Eigenkreationen nicht mehr registrieren lassen, sagt EU-Konsumentschutzkommissar Tonio Borg: "Wir schlagen nicht ein Mehr an bürokratischen Hürden vor, sondern eine Vereinfachung."

Derzeit nämlich müsste an sich jede neue Pflanzenkreation gemeldet werden, selbst, wenn sie nur am eigenen Balkon gedeiht. Erleichterungen sollen auch für seltene, alte Pflanzensorten gelten. Für Freizeitgärtner und Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Angestellten fallen die Registrierungsvorschriften weg, sofern sie Nischenprodukte anbauen und verkaufen.

Alte Sorten nur beschränkt auf dem Markt

Eben darin würden Kritiker aber die Gefahr für alte Sorten sehen, sagt Pierre Sultana, der die Interessen von Arche Noah in Brüssel vertritt: "Es wird noch schwieriger, an diese alten Sorten zu kommen, weil sie nur beschränkt auf den Markt kommen dürfen. Da hat sich die konventionelle Saatgutindustrie gegen die Artenvielfalt durchgesetzt."

Ähnlich lautet die Kritik der Grünen im EU-Parlament. Die europäische Volkspartei und die Sozialdemokraten hingegen zeigen sich abwartend. Das österreichische Landwirtschaftsministerium erkennt im heute präsentierten Vorschlag Verbesserungen. Dem Entwurf der EU-Kommission müssen erst Mitgliedsstaaten und EU-Parlament zustimmen.