Spekulationsverbot: Lücken programmiert?

Die Landeshauptleute berieten heute in Bregenz über das Spekulationsverbot. Die Länder beharren auf neun Einzelregelungen. Der Chef des Staatsschuldenausschusses, Bernhard Felderer, warnt vor Regelungen, die ausgegliederte Unternehmen der Länder nicht erfassen.

Mittagsjournal, 16.5.2013

Alleingänge der Länder

Nach dem Auffliegen des Salzburger Finanzskandals hatten sich Bund, Länder und Gemeinden sehr schnell auf ein Verbot riskanter Finanzspekulationen geeinigt. Aber das wars dann auch schon wieder: Auf Bundesebene liegt das Spekulationsverbot seit Monaten auf Eis. Eine Verfassungsregelung kam nicht zustande, weil die Opposition zu viele Schlupflöcher befürchtet, die erst recht wieder ein Spekulieren mit Steuergeld möglich machen würden. Das bisherige Scheitern auf Bundesebene hat den Ländern Gelegenheit gegeben, jeweils eigene Regelungen zu verfassen - grundsätzlich auch unter dem Titel Spekulationsverbot, aber ohne den verbindlichen Rahmen einer Verfassungsbestimmung. So hat das etwa Wien vor zwei Tagen getan.

Verbote mit "Haken"

Bernhard Felderer vom Staatsschuldenausschuss beurteilt Spekulationsverbote der Länder grundsätzlich positiv, sieht darin aber den "Haken", dass nur die Hoheitsverwaltung davon erfasst werde, in den ausgegliederten Einheiten das Spekulationsverbot nicht beachtet werden müsse. Denn die Länder haben zahlreiche, auch große Unternehmen ausgegliedert, die nicht im offiziellen Haushalt geführt werden. Trotzdem haften die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für diese Unternehmen, und sie müssen bei finanziellen Problemen für den Schaden aufkommen. Felderer verweist auf Fonds wie in Kärnten oder in Niederösterreich, in denen erhebliche Mittel verwaltet, von Spekulationsverboten aber nicht erfasst würden.

Länderbudgets in der Franken-Falle

Ein weiteres Problem ist die Verschuldung vieler Länder und Gemeinden in Schweizer Franken. Sinkt der Euro im Kurs, steigen die Schulden automatisch - auch wenn keine weiteren Verbindlichkeiten eingegangen werden und das in den Budgets jetzt noch nicht sichtbar ist. "Das heißt, irgendwann könnte doch noch ein Verlust ins Haus stehen", so Felderer.

Standards fehlen

Offen sind auch einheitliche Buchführungsregeln in allen Bundesländern. Bisher gibt es nicht einmal Mindeststandards. Für Außenstehende lässt sich daher schwer feststellen, wie es tatsächlich um die Finanzen eines Bundeslandes steht. Die Salzburger Finanzspekulationen etwa liefen an der strengen Kontrolle des Rechnungshofes vorbei. Die Berichte der Bundesländer seien auch untereinander nicht vergleichbar, so Felderer.

Wie es mit einem einheitlichen Spekulationsverbot auf Bundesebene weitergeht, zumindest mit Rahmenbedingungen, die dann für alle Länder und Gemeinden gelten, in einer Verfassungsregelung, ist offen. Von einer sogenannten 15a-Vereinbarung, das ist ein Vertrag zwischen Bund und Ländern, wären die Gemeinden nicht erfasst.