Wahlkampfthema Mindestsicherung
Die Regierungsparteien streiten wieder einmal über die Mindestsicherung. Am Wochenende haben die Parteisekretariate von ÖVP und SPÖ einander einen Schlagabtausch um diese vor drei Jahren eingeführte Neuerung geliefert. Die Volkspartei sieht bei der Mindestsicherung die Gefahr des Sozialmissbrauchs - die Sozialdemokraten wiederum betonen die Anreize, ins normale Berufsleben einzusteigen.
27. April 2017, 15:40
Mittagsjournal, 17.6.2013
Voraussetzung: Fünf Jahre in Österreich
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung gibt es seit September 2010. Kern der Regelung ist ein Mindestniveau für die frühere Sozial- und Notstandshilfe, die Höhe bemisst sich an der sogenannten Ausgleichszulage beziehungsweise der Mindestpension. Zuletzt waren das rund 800 Euro im Monat, für Paare 1200 Euro. Gedacht ist die Mindestsicherung für Menschen, die Lebensunterhalt, Wohnung und medizinische Versorgung sonst nicht selbst bezahlen könnten. Anspruch haben neben Inländern und EU-Bürgern auch Ausländer, wenn sie mindestens fünf Jahre in Österreich leben.
Rund ein Drittel schafft Berufseinstieg
Wie viele Personen derzeit in Österreich die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, war bis heute Mittag im Sozialministerium nicht zu erfahren.
Die jüngsten vollständige Zahlen wurden im vergangenen Herbst veröffentlicht. Damals haben mehr als 190.000 Menschen die bedarfsorientierte Mindestsicherung bezogen. Von jenen, die arbeitsfähig waren, hat laut Sozialministerium rund ein Drittel den Wiedereinstieg in den Beruf geschafft. Die Zahlen stammen allerdings aus dem Jahr 2011, neuere konnte das Sozialministerium bisher nicht vorlegen.
Volle Mindestsicherung eher selten
Aktuellere Daten hat heute allerdings die Stadt Wien veröffentlicht: Demnach gab es hier im Jahr 2012 mehr als 144.000 Mindestsicherungsbezieher. Allerdings weist man im Büro der zuständigen Sozialstadträtin Sonja Wehsely darauf hin, dass nicht einmal 10 Prozent davon die volle Mindestsicherung bekommen. Beim weit überwiegenden Teil gehe es um eine Ergänzungsleistung für Menschen, die zwar ein Einkommen haben, das aber nicht fürs Decken des Lebensbedarfs reicht. Das betrifft zum Beispiel Bezieher von Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld oder Menschen mit niedrigem Erwerbseinkommen. Hier habe es einen Anstieg gegeben. Vor allem Familien mit Kindern beziehen in Wien eine solche Ergänzungsleistung.