EuGH: Etappensieg für Google

Die Betreiber der Internet-Suchmaschine GOOGLE haben einen juristischen Etappensieg gegen die EU-Datenschützer erzielt: Der Internet-Konzern kann - wie es aussieht - nicht dazu gezwungen werden, persönliche Daten aus seinem Suchindex zu streichen. Der das sagt, ist der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs und was er sagt, danach richtet sich in der Regel der EUGH.

Abendjournal, 25.6.2013

Keine Löschung der Daten

Eine unangenehme Überraschung beim Ego-Googlen hat den Prozess ins Rollen gebracht: Ein Spanier hat auf Google nach seinem Namen gesucht - gefunden hat er die Bekanntmachung der Pfändung seines Hauses vor 15 Jahren. Google ist seinem Wunsch nach Löschung dieses Eintrags nicht nachgekommen, weshalb die Angelegenheit nun vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet ist. Das Urteil wird erst Ende dieses Jahres erwartet, doch das Gutachten der Generalanwaltschaft deutet auf eine Niederlage des Spaniers hin, Generalanwältin Eleanor Sharpston:

Das Recht auf Löschung und Sperrung von Daten verleiht der betroffenen Person nicht das Recht, sich an den Suchmaschinenbetreiber zu wenden, um die Indexierung von Informationen zu verhindern, die auf Webseiten Dritter rechtmäßig veröffentlicht sind, mit dem Wunsch Internetnutzern Informationen vorzuenthalten, die ihr schaden könnten.

In seiner Rechtsmeinung aber verweist der Generalanwalt auf die Meinungsfreiheit - zumal die Daten über den spanischen Kläger weder unvollständig noch falsch seien.

Das Recht auf Vergessen soll erst in der neuen EU-Datenschutzrichtlinie verankert sein, an der die EU-Kommission noch arbeitet.

Allerdings muss auch Google eine Schlappe einstecken. Denn Generalanwalt ist der Ansicht, dass Google sehr wohl europäischem Recht unterliegt und dieses auch anwenden muss. Immerhin habe Google europäische Niederlassungen und wende sich mit seiner Werbung auch an europäische Kunden. In diesem aktuell verhandelten Fall an Spanier.

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