Lobbyisten-Gesetz: AK drängt Karl

Das Lobbyistengesetz werde nur lückenhaft befolgt, kritisiert die Arbeiterkammer (AK). Sie nennt konkrete Beispiele von Firmen, Interessensverbänden und Kammern, die es verabsäumt hätten, sich fristgerecht im Lobbyistenregister registrieren zu lassen. Die Arbeiterkammer fordert das Justizministerium auf, das Lobbyistenregister ernst zu nehmen.

Morgenjournal, 2.7.2013

Lange Liste Säumiger

Rund 200 Organisationen haben sich bis jetzt als Lobbyisten registrieren lassen - unter anderem Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer. Aber der Bundesarbeitskammer sind aus dem Stand hundert weitere eingefallen, die nicht erfasst sind, es ihrer Ansicht nach aber sein sollten. Bundesarbeitskammer-Direktor Werner Muhm zählt auf: "Ärztekammer, Katholischer Familienverband, Aktion Leben, World Wildlife Fund, Ökobüro, Ökosoziales Forum, und rund zwei Dutzend Verbände, die dem Wirtschaftsbereich nahestehen." Die Liste der Nichtgemeldeten lässt sich nach AK-Meinung noch fortsetzen: Die Kammer vermisst - ohne Anspruch auf Vollständigkeit den Umweltdachverband, das Aktienforum, das Rote Kreuz, Arbeitersamariterbund, das Hilfswerk, die Volkshilfe und so weiter.

AK will aufzeigen

Zwar enthält das Gesetz die Klausel, dass sich nicht registrieren lassen muss, wer keine Dienstnehmer als Interessensvertreter beschäftigt. Die Kammer vermutet aber, dass die Betroffenen das Gesetz für sich etwas zu weit auslegen. Der Arbeiterkammer - die gar nicht treibende Kraft bei diesem Gesetz war - geht es jetzt erstens um den Rechtsstaat: Ein Gesetz, das beschlossen wurde, muss auch vollzogen werden. Und zweitens geht es der AK um Transparenz: Jedermann soll im Register sehen können, dass es in Österreich nur recht wenige - wenn auch große Arbeitnehmerlobbyisten gibt - aber sehr viele Arbeitgebervertreter. Bundesarbeitskammer-Direktor Muhm will zeigen, "dass 3,4 Millionen Arbeitnehmer im Wesentlichen von der Arbeiterkammer und dem ÖGB vertreten werden, und die österreichische Wirtschaft allein hier 150 Meldungen für Lobbyisten, Firmen, die lobbyieren, oder Unternehmerverbände genannt hat. Und darüber hinaus sich Dutzende nicht eingemeldet haben."

Karl soll tätig werden

Im Gesetz ist eine Strafe von bis zu 20.000 Euro vorgesehen, wenn sich ein Lobbyist nicht meldet. Mahnungen des Justizministeriums würden fürs erste schon reichen, meint Muhm: "Wir wollen keine Strafen, aber wir wollen, dass das Ministerium von Ministerin Beatrix Karl (ÖVP, Anm.) tätig wird, die Verbände und Lobbyorganisationen aufzufordern, sich zu melden."