Ärztekammer wehrt sich gegen Vorwürfe

Die Ärztekammer wehrt sich gegen gegen den Vorwurf, sie ignoriere seit Jahren die Missstände in einer Wiener Ordination. Die Patientenanwältin, Sigrid Pilz, hatte von einer Arztpraxis berichtet, in der Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, nach denen es in gehäufter Zahl zu schweren inneren Verletzungen der Patientinnen gekommen ist.

Mittagsjournal, 11.7.2013

"Vorwürfe werden genau kontrolliert"

Warum schreitet die Ärztekammer nicht ein, wenn es Vorwürfe gibt, dass Frauen bei Eingriffen schwer verletzt werden? Wir haben die Ordination mehrfach kontrolliert, sagt Thomas Holzgruber von der Ärztekammer Wien. Sie war kurzzeitig auch schon geschlossen und zwar von der Magistratsabteilung 40 - wegen hygienischer Mängel. Von Behandlungsfehler-Vorwürfen wisse die Ärztekammer erst seit kurzem. Diese würden derzeit geprüft und auch "ob der Ärztin ein Berufsverbot ausgesprochen wird."

Dass die Kammer schon viel länger Bescheid weiß, zum Beispiel, dass regelmäßig bei den Eingriffen verletzte Frauen in Spitäler gebracht werden, wie die Patientenanwältin sagt, weist er zurück. Zwei Fälle werden nun geprüft. "Diese sind aber nicht von der Ärztin durchgeführt worden." Die Ärztin sei Allgemeinmedizinerin und würde Abtreibungen organisieren. Die Abtreibungen und Behandlungsfehler selbst würden von den Gynäkologen gesetzt, die Ärztin mache nur die entsprechende Narkose. "Wir überprüfen, ob sie die Narkosen "state of the art" macht."

Verfahren wegen Berufsverbots läuft

Seit dem Frühjahr läuft das Verfahren wegen eines Berufsverbots, sagt Thomas Holzgruber. Dafür brauche man aber triftige Gründe. "Wir können nur dann ein Berufsverbot aussprechen, wenn wir konkrete Fälle haben, wo nachgewiesen wird, dass eine Ärztin regelmäßig nicht "state of the art" arbeitet."

Für medizinische Laien stellt sich die Frage: Welche Leistungen darf ein praktischer Arzt eigentlich anbieten? Fast jede, sagt Thomas Holzgruber. Laut Ärzterecht dürften Ärzte grundsätzlich alles machen, sie hätten keine Einschränkung in ihrer Berufsberechtigung. "Sie müssen sich aber vorhalten lassen, dass sie für die entsprechenden Dinge, die sie anbieten, entsprechend geschult sind." Genau das werde derzeit geprüft.

Nein zu unabhängiger Behörde

Die Forderung der Patientenanwältin, eine unabhängige Behörde müsse die Arztpraxen kontrollieren und nicht die Ärztekammer, empört die Ärzteschaft. Dafür gebe es keinen Grund. Seit vielen Jahren mache man in gutem Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium die Ordinationsevaluierung bei den Ärztinnen und Ärzten. Man habe erst 2012 mit Minister Stöger eine neue Qualitätssicherungsverordnung gemacht, wo die Kriterien nochmals angehoben wurden. "Das wird in mehreren Wellen über ganz Österreich kontrolliert und funktioniert sehr gut."

Spätestens bis Ende des Sommers soll es in diesem konkreten Verfahren eine Entscheidung geben. Sie können sicher sein, dass wir das sehr rasch abwickeln werden - versichert die Ärztekammer.