Elternteilzeit: Hundstorfer für Ausdehnung
Eltern von Kindern unter sieben Jahren haben Anspruch auf Teilzeitarbeit, vorausgesetzt sie arbeiten in größeren Betrieben. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) will die Elternteilzeit nun in einigen Punkten reformieren. Unter anderem sollen mehr Menschen anspruchsberechtigt werden.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 20.7.2013
Anspruch erweitern
Nur wer in einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten arbeitet, hat derzeit Anspruch darauf, in Elternteilzeit zu gehen. In kleineren Betrieben herrscht kein Anspruch, sondern Eltern müssen sich mit dem Arbeitgeber auf die Teilzeit einigen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) denkt nun darüber nach, das zu ändern. Auch in Betrieben ab 10 Beschäftigten sollen Eltern einen Anspruch auf Elternteilzeit haben.
Voraussetzung für eine Elternteilzeit ist derzeit auch, dass man mindestens drei Jahre ununterbrochen im Unternehmen gearbeitet hat. Diese Frist sollte im Sinne der Arbeitnehmer verkürzt werden, sagt Hundstorfer.
Bis zum vierten Lebensjahr
Aber auch den Unternehmen will der Sozial- und Arbeitsminister entgegenkommen. Aktuell können Eltern von Kindern, die unter sieben Jahre alt sind, in Elternteilzeit gehen. Hundstorfer will diese Anspruchsdauer bis zum vierten Lebensjahr verkürzen.
Und: es sollte eine Mindeststundenanzahl eingeführt werden, die Eltern in Teilzeit arbeiten müssen. Vor der Nationalratswahl gehen sich diese Änderungen freilich nicht mehr aus. Der Sozialminister will sie aber zum Thema in Koalitionsverhandlungen nach der Wahl machen.
BZÖ verlangt Zahlen
Die Möglichkeit der Elternteilzeit gibt es seit 9 Jahren. Zahlen, wie viele Eltern seither diese Möglichkeit genützt haben, gibt es allerdings nicht. Die Firmen sind nicht zur Meldung verpflichtet.
Ursula Haubner vom BZÖ erzürnt diese Antwort des Sozialministers auf ihre parlamentarische Anfrage zur Elternteilzeit. Dass es keine Zahlen gibt, sei ein Zeichen, dass der Regierung das Thema Familie nicht wichtig sei. Sie fordert, dass das Ministerium überprüft, ob sich die Elternteilzeit bewährt.
Ursula Haubner fordert außerdem, dass die Elternteilzeit an geänderte Familienverhältnisse angepasst wird. Ein Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt, sollte ebenfalls in Elternteilzeit gehen könne, so die stellvertretende Klubobfrau des BZÖ.