Studiengebühren: ÖH will Rückzahlung für alle
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes will Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle jene Universitäten entschädigen, die den Studierenden die widerrechtlich eingehobenen Gebühren zurückzahlen müssen. Den Studentenvertretern der ÖH ist das zu wenig.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 31.7.2013
"Ersatz für alle!"
Acht der 21 Universitäten haben im vergangenen Wintersemester selbständig Studiengebühren eingehoben - verfassungswidrig wie seit der Vorwoche klar ist. Sie müssen deshalb die Studiengebühren an die Studierenden zurückzahlen. Das Geld dafür bekommen die betroffenen Unis vom Wissenschaftsressort, wie Minister Karlheinz Töchterle gleich nach dem Richterspruch zugesagt hat. Der österreichischen Hochschülerschaft reicht das aber nicht, sagt der neue ÖH-Chef Florian Kraushofer. Denn so würden jene Unis belohnt, die sich verfassungswidrig verhalten hätten, und jene, die sich korrekt verhalten hätten, bekämen auch jetzt kein Geld. "Das heißt, dass die Studiengebühren für alle Universitäten ersetzt werden für dieses Semester."
Damit ist der oberste Studentenvertreter ganz im Einklang mit dem Chef der Rektoren, der selbiges in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung "Die Presse" fordert: "Wir wollen beide, dass die Unis nicht darunter leiden müssen, dass die Regierung da ihre Experimente gespielt hat, weil sie sich nicht einigen konnte."
Auch Kosten ersetzen
Mit 12 Millionen Euro an Rückerstattung für die acht betroffenen Unis rechnet das Wissenschaftsressort, bekommen alle die entgangenen Gebühren ersetzt, dann geht es laut Rektoren um etwa 17 Millionen. Zusätzlich seien den Unis aber noch Mehrkosten durch den Verwaltungsaufwand entstanden, sagt die ÖH und fordert auch deren Ersatz.
Die betroffenen Studenten sollen ihr Geld jetzt von der jeweiligen Universität zurückbekommen, wie genau das von Statten gehen wird, sei noch nicht klar, so Kraushofer, der den ÖVP-Wissenschaftsminister auch in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass er es war, der die Unis zur Einhebung der Studiengebühren aufgefordert hat, und deshalb müssten auch die Kosten von Töchterles Ministerium getragen werden, so die ÖH.