Studiengebühren: Rückschlag für Regierung
Die selbständige Einhebung von Studiengebühren durch die Universitäten ist verfassungswidrig. Dieses Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof heute bekanntgegeben. Demnach hat der Staat für die Finanzierung öffentlicher Universitäten eine "besondere Verantwortung". Die von den Höchstrichtern untersuchte Regelung für das Wintersemester 2012/2013 wird daher aufgehoben.
8. April 2017, 21:58
(c) Neubauer, APA
Mittagsjournal, 26.7.2013
Sanierung "gleichheitswidrig"
Die Regelung von Studienbeiträgen zähle nicht zum autonomen Wirkungsbereich der Universitäten, stellte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger klar. Die besondere Verantwortung des Staates für die öffentlichen Unis bedinge eine gesetzliche Regelung und schließe "die Übertragung einer weitreichenden autonomen, dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich nicht determinierten Befugnis zur Einhebung von Entgelten von Studierenden für die Zulassung zu einem Regelstudium an öffentlichen Universitäten aus".
Die von der Regierung versuchte Sanierung dieser verfassungswidrigen autonomen Einhebung durch das Erheben der von den acht Unis erlassenen Satzungen in den Gesetzesrang sei dann gleichheitswidrig gewesen, so Holzinger. Diese Vorgehensweise hätte nämlich dazu geführt, dass an manchen Unis Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten Studiengebühren in Höhe von 363 Euro pro Semester bezahlen mussten, für die gleichen Studien an anderen Unis aber nicht.
Rückerstattung möglich
Dass die konkreten von den Studenten eingebrachten Beschwerden noch nicht entschieden wurden, habe mit den unterschiedlichsten Verfahrenskonstellationen zu tun. Diese würden nun im Herbst behandelt, betonte Holzinger. Gleichzeitig hielt der VfGH aber recht klar fest, dass die Unis "angesichts der Aussagen in der heutigen Entscheidung jedoch Vorkehrungen für die Rückzahlung (bzw. Anrechnung) von Studiengebühren an die Studierenden treffen können".
Die Universitäten haben während des Verfahrens immer wieder angekündigt, die Gebühren im Falle der Verfassungswidrigkeit ihrer Einhebung zurückzuzahlen. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle seinerseits hatte den Hochschulen die Erstattung dieser Kosten zugesagt.(Text: APA, Red.)