Studenten rufen Höchstgericht an
Klagen gegen Studiengebühren
Zwei Studenten der Uni Wien klagen mit Unterstützung der Studierendenvertretung ÖH gegen Studiengebühren. Sie wollen damit erreichen, dass der Verfassungsgerichtshof für klare Verhältnisse sorgt. Denn derzeit gilt für Studiengebühren ein rechtsfreier Raum, weil die gesetzliche Bestimmung ersatzlos ausgelaufen ist. Die Klagen werden nicht die einzigen bleiben.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 18.5.2012
Klage gegen "Chaos"
Ob Individual- oder Bescheidbeschwerde - rechtliche und finanzielle Unterstützung dafür gibt es in jedem Fall von der Hochschülerschaft, aber, so Angelika Gruber vom Vorsitzteam der ÖH: "Wir klagen ja nicht, weil es Spaß macht, sondern weil wir wollen, dass Studierende ihre Beiträge rückerstattet bekommen und weil wir wollen, dass die Unis nicht länger in der Illegalität bestehen bleiben." Gruber kritisiert ein "rechtliches Chaos" und dass Studierende "in Unsicherheit schweben".
Derzeit entscheidet eine Uni nach der anderen, ob sie Gebühren für Nicht-EU-Ausländer und Langzeitstudenten einheben wird oder nicht: Die Universität Wien tut es, die TU Wien oder die Uni Salzburg zum Beispiel verzichten drauf.
Keine "peanuts" für Studenten
Dabei betrage der Anteil der Studiengebühren, wie sie in den letzten Jahren eingehoben wurden, gerade einmal drei bis vier Prozent des Gesamtbudgets der Unis, sagt Gruber: "Die Studienbeiträge machen das Kraut nicht fett." Für die Politik seien die Studiengebühren vielleicht ein Symbol, für Studenten aber eine hohe finanzielle Belastung. 363 Euro pro Semester seien "nicht peanuts". Damit könne man beispielsweise schon eine Monatsmiete bezahlen.
WU: "Bis zu sechs Professuren"
Anders sieht man das zum Beispiel an der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU), die wieder Gebühren einnehmen will. Deren Rektor Christoph Badelt rechnet vor, was seiner Massenuni entginge, nämlich drei Millionen Euro: "Das heißt fünf bis sechs nicht besetzte vollständige Professuren, und um die geht's." Das seien zwar nicht mehr als drei Prozent des WU-Budgets, aber darauf zu verzichten könne man sich nicht leisten.
Hoffnung auf rasche Rechtssicherheit
Etwaigen Klagen von Studierenden sieht Badelt gelassen entgegen - er rechnet sogar damit. Sollte der Verfassungsgerichtshof diese Regelung als verfassungswidrig ansehen, werde man die Studiengebühren auf jeden Fall refundieren. Wichtig sei ihm vor allem möglichst rasche Rechtssicherheit, "und deswegen haben wir es auch so angelegt, dass wir die bald bekommen können, so Badelt. So sollen also die Gerichte klären, was bisher durch den Hader der Parteien nicht gelöst werden konnte.