15 Prozent der Studierenden betroffen

Wieder Studienbeiträge an Uni Wien

Die Universität Wien wird ab Herbst Studiengebühren von einem Teil der Studenten einheben. Nach einem Beschluss des Universitäts-Senats werden jene Studenten zahlen müssen, die aus einem Nicht-EU-Land kommen oder die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben. Pro Semester 363 Euro.

Morgenjournal, 27.4.2012

Für begrenzte Zahl

Ungefähr 15 Prozent der Studierenden an der Universität Wien werden ab dem kommenden Wintersemester wieder zahlen müssen, so der Vorsitzende des Senats der Uni Wien, Helmut Fuchs. Der Senat habe das wiederhergestellt, was der Nationalrat 2008 beschlossen hatte, für eine kleine Gruppe der Studierenden Beiträge einzuführen. Es betrifft Drittstaatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern mit Ausnahme von Entwicklungsländern und Langzeitstudierende soweit sie nicht berufstätig sind oder Kinder haben. Wobei als Langzeitstudierender schon jemand gilt, der mehr als zwei Semester über der Mindeststudiendauer liegt.

Erneute Gewalt

Die gestrige Sitzung des Uni-Senates ist durch protestierende Studenten massiv gestört worden, so Fuchs. Mit einem Rammbock und einer Leiter wurde versucht den Sitzungssaal zu stürmen. Unter Schutz musste der Senat den Raum verlassen. Laut Fuchs handelte es sich um eine kleine Gruppe gewaltbereiter Studenten, die Mehrzahl der Protestierenden sei friedlich gewesen.

Bereits in der Vorwoche hat man an der Uni Wien die Polizei rufen müssen. Damals haben einige Studenten das Auditorium Maximum besetzt, um gegen die Studiengebühren zu protestieren und gegen das Auslaufen des Bachelorstudiums Internationale Entwicklung. Das Audi Max wurde nach einigen Stunden geräumt, die Uni war mehrere Tage geschlossen.

Neun Millionen erhofft

Mit der Einführung der Studiengebühren sollen etwa neun Millionen Euro ins Unibudget kommen. Und: es soll rechtliche Klarheit geschaffen werden, so die Uni Wien. Nach der Aufhebung der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof ist die Lage ungewiss. Sind die Studiengebühren damit vom Tisch? Oder dürfen die Unis sie autonom einheben? Die Uni will jetzt einige Musterklagen vor den Verfassungsgerichtshof bringen.