Sorgerecht in der EU: Zu Lasten der Kinder

Wieder sorgt ein länderübergreifender Sorgerechtsstreit für Betroffenheit. Die sechsjährige Sofia wurde in Italien geboren, ihre Mutter brachte sie vor fünf Jahren nach der Trennung vom Vater nach Österreich. Jetzt soll das Kind zurück zum Vater - auf Basis des "Haager Kindesentführungsübereinkommens". Kinder- und Jugendanwälte kritisieren, das Gesetz berücksichtige zu wenig das Wohl der Kinder.

Mittagsjournal 09.08.2013

Kindeswohl mehr beachten

Am 24. Juli um 7 Uhr früh stehen Richter, Gerichtsvollzieher und Polizei vor dem Haus von Sofias Mutter. Sie wollen das Kind abholen und nach Italien bringen, doch Mutter und Kind nicht da. Schon Aktionen wie diese zeigen für Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits, dass das Wohl des Kindes nicht an erster Stelle steht.

Österreich ist in diesem Fall mit der Rückführung des Kindes, wie es heißt, nach Italien beauftragt. Denn das Haager Kindesentführungsübereinkommen legt im wesentlichen fest, dass die Gerichte in dem Land zuständig sind, in dem das Kind zuletzt mit seinen Eltern gelebt hat, bevor es von einem Elternteil weggebracht wurde. Monika Pinterits wünscht sich eine zentrale EU-Stelle, die abseits der Gerichte alle Parteien an einen Tisch bringt.

Gerichtsentscheidungen "emotional schwierig"

Emotional sind diese Entscheidungen und deren Durchsetzung schwierig, sagt auch Christoph Brenn vom Obersten Gerichtshof. Eben dieser hat 2012 festgestellt, dass das Kind dem Vater zu übergeben ist. Aber prinzipiell sei das Haager Kindesentführungsübereinkommen praktikabel.

Das Problem in der Praxis sei, dass Eltern dem Rechtssystem des jeweils anderen Landes oft misstrauen. Kinder- und Jugendanwältin Pinterits verlangt dennoch, dass man Gesetzesänderungen zumindest überlegt. Aus dem Justizministerium heißt es, man habe der Mutter rechtliche Unterstützung angeboten und tue alles, was möglich ist.