Verstimmung EU-Kroatien

Dem jüngsten Mitglied der EU - Kroatien - droht keine 2 Monate nach seinem Beitritt Ärger mit der EU-Kommission. Die kroatische Regierung weigert sich, den europäischen Haftbefehl anzuwenden und schützt damit einen des Mordes verdächtigten Geheimdienstoffizier vor seiner Auslieferung. Die EU-Kommission kündigt Sanktionen an.

Abendjournal, 26.8.2013

Auf die Provokation folgt die Konfrontation - die EU-Kommission plant Sanktionen gegen das Neo-Unionsmitglied Kroatien, weil sich die Regierung in Zagreb weiterhin weigert, Kriminelle auszuliefern. Grundlage ist ein Gesetz, das nur wenige Tage vor EU-Beitritt Kroatiens am ersten Juli verabschiedet wurde und jene Personen vor Auslieferung schützt, die vor August 2002 eines Verbrechens verdächtigt werden - ein klarer Vertrauensbruch, sagt EU-Kommissionssprecherin Mina Andreeva: Wenn das Gesetz 3 Tage vor dem EU-Beitritt geändert wird ist das ein Vertrauensbruch gegenüber den anderen EU-Staaten, die den Beitritt abgesegnet hatten. Kroatien hatte sich sämtlichen EU-Gesetzen und damit auch dem europäischen Haftbefehl unterworfen.

Damit bewahrt Kroatien mindestens 20 mutmaßliche Kriminelle vor der Auslieferung, die in Österreich, Slowenien und Deutschland gesucht werden. Konkret geht es um einen ehemaligen Geheimdienstoffizier, der 1983 in Bayern einen Dissidenten ermordet haben soll. Die Weigerung, ihn auszuliefern sorgt seit Monaten für diplomatische Verstimmungen zwischen Berlin und Zagreb.

Die Sanktionsmöglichkeiten der EU-Kommission reichen von einem strengen Kontrollmechanismus über das Verzögern des Beitritts zur Schengenzone bis zum Aussetzen von EU-Fördergeldern.