SPAR wehrt sich gegen Behörde

Juristisch kompliziert und emotional - so kann man den Streit zwischen dem Supermarkt-Konzern SPAR und der Bundeswettbewerbsbehörde beschreiben. Die Behörde wirft SPAR vor, mit Lieferanten die Preise abzusprechen. Das stimmt nicht, sagt man bei SPAR und kritisiert die Methoden, mit denen die Behörde vorgeht.

Abendjournal, 11.10.2013

Fronten zwischen SPAR und Behörde verhärtet

Bei der ersten Hausdurchsuchung im Jänner haben die Ermittler nichts gemacht, was über die Anweisungen des Kartellgerichts hinausgegangen ist, hat der Unabhängige Verwaltungssenat für Salzburg festgestellt. Mehr Gewicht habe ohnehin die Beschwerde beim UVS Kärnten, denn da geht es um die 2. Hausdurchsuchung im August und um angeblich illegale Spionage-Software, die die Ermittler laut SPAR verwendet haben sollen: Bei der zweiten Maßnahmenbeschwerde gehe es um ein Verhalten der Behörde außerhalb des Rechtsrahmens. Selbstverständlich stehe das noch im Raum und selbstverständlich werde man dagegen vorgehen, sagt SPAR-Sprecherin Nicole Berkmann.

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde weist man das zurück und spricht von einer forensischen Standard-Software. Behörden-Sprecher Stefan Keznickel sagt: „Über Befindlichkeiten und Emotionen habe ich nicht zu Urteilen. Wir versuchen die Sache sehr sachlich und juristisch korrekt zu machen. Ich glaube, dass war jetzt auch beim UVS-Verfahren so und genauso wird es im Kartellverfahren wegen begründeter vertikaler Absprachen vor sich gehen.“
Der Streit ist jedenfalls bereits jetzt reich an Verfahren und Beschwerden. Derzeit verkehre man schriftlich und es gäbe sonst auch kein weiteres Verhältnis zur Behörde, sagt Berkmann. Die Möglichkeit, mit einer Bußgeld-Zahlung das Verfahren zu beenden, wie das der REWE-Konzern gemacht hat, lehnt SPAR ab.

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