ORF prüft Lindner-Aufträge

Der ORF lässt alle Auftragsvergaben an Kreativ-Dienstleister unter der früheren ORF-Generaldirektorin Monika Lindner überprüfen. Hintergrund der Überprüfung sind ORF-Aufträge, die unter Lindner an den Werber und Lindner-Lebensgefährten Günter Lebisch vergeben worden sind.

Abendjournal, 30.10.2013

Revision prüft

Die Auftragsvergaben an den Werber und Lindner-Lebensgefährten sollen mehr oder weniger freihändig, ohne Ausschreibung erfolgt sein. Es geht etwa um die "Alles bleibt besser"-Kampagne. ORF-Sprecher Martin Biedermann sagt, es gebe zwar keine Hinweise auf überhöhte Rechnungen und es hätten schon auch andere Agenturen Aufträge bekommen, aber "wir haben die Vorwürfe, die da im Raum stehen, zum Anlass genommen, unsere Revision zu beauftragen, die einschlägigen Vergaben aus der Ära Monika Lindner als Generalsdirektorin als auch als Landesdirektorin von Niederösterreich prüfen zu lassen." Nämlich ob alle Vorschriften und Gesetze eingehalten wurden.

Lindner: "Ausschließlich Qualifikation"

Monika Lindner hat schon gestern nicht wirklich bestätigt, dass der Werber ihr Lebensgefährte ist, und sagt zu den Aufträgen: "Er ist ein ausgezeichneter Werber, er ist ein mehrfacher Staatspreisträger. Besonders auf dem Gebiet von Plakaten ist er unumstritten." Die Auftragsvergabe habe ausschließlich mit seiner Qualifikation zu tun, so Lindner im Ö1-Telefonat.

ORF-Sprecher Biedermann: "Seit Dr. Wrabetz Generaldirektor ist, werden die Etats für Werbekampagnen im branchenüblichen Weg vergeben, das heißt es gibt Screenings von Agenturen, Kreativwettbewerbe. Und das war vorher nicht immer so offensichtlich." Wrabetz sei unter Linder zwar Finanzdirektor gewesen, aber das Marketing ressortiere im ORF zur Generaldirektion, hebt Biedermann hervor.

Was die St Anna Kinderkrebsforschung - nicht zu verwechseln mit der Kinderkrebshilfe - betrifft, hat die Staatsanwaltschaft übrigens bisher keine Ermittlungen aufgenommen. Aus den Medienberichten sei nicht zu entnehmen, dass es sich um strafrechtlich relevante Auftragsvergaben handeln könnte.