Causa Faymann: Staatsanwalt widerspricht Fiedler
Nach der Einstellung der Ermittlungen gegen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) in der Inseratenaffäre scheinen noch Fragen und Zweifel offen zu bleiben. So spricht Franz Fiedler, der Beiratsvorsitzende von Transparency International, davon, dass in der Inseratenaffäre sehr wohl überwiegend konkrete Tathandlungen gesetzt worden seien. Die Staatsanwaltschaft widerspricht.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 6.11.2013
Tatbestand: bezahlte Rechnungen
Bei der Staatsanwaltschaft findet man offenbar, dass Franz Fiedler eine Aussendung der Justiz zur Inseratenaffäre überinterpretiert oder fehlinterpretiert. In der Aussendung heißt es:"Bei den Inseraten der ASFINAG konnten den Verantwortlichen teilweise keine konkreten Tathandlungen nachgewiesen werden." Aber zum Umkehrschluss Fiedlers, dass also überwiegend Tathandlungen gesetzt worden seien, sagt Staatsanwaltschaftssprecher Thomas Vecsey: "Das stimmt so nicht ganz, das Zitat ist aus dem Zusammenhang gerissen." Wenn man weiterlese, ergäben sich die konkreten Tathandlungen ohnehin - es seien Rechnungen für Werbeeinschaltungen bezahlt worden. Doch diesen Rechnungen und Kosten sei auch ein gewisser Werbewert gegenüber gestanden. "Sie waren nicht unnütz für die ASFINAG, wodurch ein Befugnismissbrauch durch die Vorstandsmitglieder ausscheidet", formuliert Vecsey.
Wobei der Staatsanwaltschaftssprecher schon auch anmerkt: "Die Frage des Schädigungsvorsatzes spielt eine entscheidende Rolle." Demnach war nicht nachzuweisen, dass die ASFINAG- und ÖBB-Vorstände in Kauf genommen hätten, dass durch die Bezahlung von Inseraten auf Wunsch des damaligen Verkehrsministers Faymann ein Schaden entsteht.
Ohne Untreue keine Anstiftung
Wenn aber die Vorstände keine Untreue begangen haben, kann der damalige Verkehrsminister Werner Faymann auch keine Anstiftung zur Untreue begangen haben. Daher sei die Verfahrenseinstellung "ohne Wenn und Aber zwingend" gewesen, so Faymann-Anwalt Wolfgang Brandstetter sagt im Ö1-Interview.
Justizintern heißt es heute zum Vergleich mit der Anklage gegen den Kärntner Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler: In dem Fall sei das Landesbudget eindeutig für Parteiinteressen verwendet worden. Eine Werbebroschüre im Wahlkampf sei keine objektive Information der Bevölkerung gewesen, sondern Parteiwerbung, die als Bürgerinformation dargestellt wurde.
Im Faymann Verfahren hingegen habe es auch laut einem Gutachten einen positiven Werbeeffekt für ÖBB und ASFINAG gegeben. Die Frage, ob es in solchen Verfahren auch einen Ermessensspielraum der Justiz gibt, wollte man bei der Staatsanwaltschaft heute nicht beantworten.