"Absichtserklärung" gegen Extrempensionen
Die Regierung hat heute auch eine Absichtserklärung beschlossen, um extrem hohe Sonderpensionen zu kürzen. Die Rede ist von "Sicherungsbeiträgen" zwischen fünf und 25 Prozent. Allerdings wird die Maßnahme fürs Budget nicht sehr viel bringen. Bis Ende Jänner soll in Verhandlungen eine Oppositionspartei für eine Zweidrittelmehrheit gewonnen werden.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 19.11.2013
Geringe Erwartungen
Geplant ist, wie am Rande des Ministerrats zu erfahren war, dass einheitliche Mindestwerte für die sogenannten "Pensionssicherungsbeiträge" für die Bezieher von Sonderpensionen im Einflussbereich des Bundes (also u.a. Kammern, Sozialversicherungen und Nationalbank) eingezogen werden. Diese sollen je nach Höhe der monatlichen Pension von fünf bis 25 Prozent erreichen, wobei letzterer Wert erst ab rund 14.000 Euro Monatspension greifen dürfte.
Festgelegt werden soll außerdem eine maximale Obergrenze für zukünftige Pensionszusagen im öffentlichen Bereich. Konkret soll hier ein Deckel in der Höhe eines Nationalratspräsidentengehalts (derzeit 17.444,40 Euro monatlich) eingezogen werden. Private Pensionen werden von diesen Beschränkungen nicht erfasst.
Wie symbolisch diese Überlegungen sind, zeigen auch die mäßigen Erwartungen über die Einnahmen: Das Sozialministerium rechnet mit 3.000 bis 5.000 Betroffenen und Einkünften von zehn Millionen pro Jahr.
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) kündigte an, bis zur spätestens Ende Jänner geplanten Vorlage eines konkreten Gesetzesentwurfes auch die Opposition einbinden zu wollen. Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) verspricht sich von der Reform die Korrektur einer "Schieflage" im Pensionssystem.(Text: APA, Red.)