Strasser-Urteil: Wie gehts jetzt weiter?

Das Verfahren gegen Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser muss vom Landesgericht Wien neu aufgerollt werden, mit neuem Richter und neuen Schöffen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) gestern entscheiden. Ein neues Urteil wird allerdings einige Zeit dauern.

Morgenjournal, 27.11.2013

Kürzeres Beweisverfahren

Frühestens Anfang nächsten Jahres muss sich das Landesgericht Wien also noch einmal mit der Frage befassen, ob Ex-Politiker Ernst Strasser bestechlich war oder nicht. OGH -Präsident Eckart Ratz zeigte sich gestern in seiner Urteilsbegründung überzeugt, unter Beachtung der Vorgaben des OGH könne die Entscheidung bei der Verfahrenswiederholung schnell erfolgen. Wie schnell, bleibt abzuwarten. Christian Pilnacek, Sektionschef der Sektion Strafrecht im Justizministerium, interpretiert das so: "Dass man nicht das gesamte Beweisverfahren wiederholen müsste, sondern bloß jene Beweismittel, die dafür sprechen, dass es einen derart konkreten Bezug zwischen einer konkreten Richtlinie und einem geforderten Vorteil gibt."

Klarer Fahrplan

Es liegt aber beim neuen Schöffensenat zu entscheiden, was er sich noch einmal anschauen will, sagt Pilnacek. Zum Beispiel, ob die mehrstündigen Videoaufzeichnungen mit Strasser alle neuerlich vorgespielt werden müssen, oder die britischen Journalisten noch einmal als Zeugen befragt werden. Für eine Vereinfachung des neuen Prozesses sorgt, dass der OGH mit seiner Entscheidung einen klaren Fahrplan vorgegeben hat, was festgestellt werden muss, sagt Pilnacek. Nämlich, ob Geld für die Änderung einer bestimmten EU-Richtlinie gefordert wurde oder nicht. Das ist allerdings keine Frage, die in ein, zwei Tagen vor Gericht abgehandelt werden kann. Pilnacek geht davon aus, dass die Verteidigung nicht daran interessiert ist, das Verfahren rasch abzuführen.

Wesentliche Klarstellungen

In der sehr ausführlichen Urteilsbegründung, hat OGH-Präsident Ratz gestern außerdem noch einige wesentliche Auslegungsfragen, die im ersten Verfahren umstritten waren, für den neuen Prozess klar gestellt. Nämlich: Strasser sei als EU-Abgeordneter zweifellos ein Amtsträger.
Ein Amtsgeschäft ist nicht nur der Abstimmungsvorgang, sondern auch die Einflussnahme eines Abgeordneten auf andere Abgeordnete. Und der Versuch, Einfluss auszuüben, um einen persönlichen Vorteil zu erzielen, also Lobbyistengeld zu erhalten, sei pflichtwidrig - so der OGH-Präsident. Womit vielen Punkten in Strassers Nichtigkeitsbeschwerde vom OGH eine Abfuhr erteilt worden ist.