Gesetzeslücke erlaubt Sachspenden an Parteien
Ein eigener "Parteien-Transparenz-Senat" soll prüfen, ob bei der Nationalratswahl vor drei Monaten die Regeln eingehalten wurden. Doch der Vorsitzende des Senats, Ludwig Adamovich, kritisiert, dass er etliche Fälle gar nicht behandeln kann. Eine Lücke im Gesetz bewirkt, dass nur unrechtmäßige Geldspenden an Parteien strafbar sind. Für Sachspenden gilt das nicht.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 27.12.2013
Unzulässige Sachspenden
Das Parteiengesetz, das die Wahlkampffinanzierung regeln soll, habe eine offensichtliche Lücke, kritisiert Adamovich. So habe der Transparenzsenat bei der Prüfung der 17 angezeigten Fälle unzulässige Sachspenden festgestellt, könne das aber nicht ahnden. Und das betreffe den Großteil der Fälle und nicht nur Querfinanzierungen von Parlamentsklubs zu den Parteien: "In der Mehrzahl der Fälle hat es ausgeschaut wie Sachspenden", so Adamovich. Der Transparenzsenat könne in diesen Fällen nichts tun. Seine Arbeit sei aber noch nicht ganz abgeschlossen, sagt Ludwig Adamovich: "Einer fehlt noch."
Konkret soll es dabei um das Team Stronach gehen und die Frage, ob das Darlehen für seine Partei als Spende zu werten ist. Darüber darf Adamovich aber nicht reden, auch das sei ein Mangel, dessen man sich aber bewusst gewesen sei. Es schaue eben "merkwürdig aus, wenn ein Parteien-Transparenz-Senat sagt, über das und das dürfen wir nicht reden."
Absicht oder Hast?
Adamovich fordert eine Reparatur des Gesetzes in dem Sinn, dass auch Sachspenden strafbar sein sollen und die Fälle auch veröffentlicht werden dürfen. "Das ist Sache des Gesetzgebers, aber der Zustand wie er ist, ist natürlich nicht überzeugend", sagt der Vorsitzende des Parteien-Transparenz-Senats. Überhaupt merke man dem Gesetz sehr deutlich an, dass in der Regierungsvorlage ursprünglich gar keine Strafen vorgesehen gewesen und erst später im Zuge der Ausschussberatungen dazu gekommen seien. "Und es sieht so aus, als ob man das Gesetz nicht in jeder Hinsicht angepasst hätte." Das müsse gar nicht absichtlich passiert sein, sondern in der Eile habe man vielleicht nicht alles überlegt.
Warten auf den Rechnungshof
Ludwig Adamovich sagt, nicht nur er, sondern auch der Rechnungshof (RH) sei nicht wirklich zufrieden mit dem Gesetz. Auch der RH finde, dass Wesentliches fehle, ihm keine echten Prüfungsmöglichkeiten zustünden. Im Herbst kommenden Jahres wird auch der Rechnungshof die Wahlkampffinanzierung prüfen und bei Verstößen möglicherweise Geldbußen verhängen.
Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP wollen diese Beurteilung des Rechnungshofs vor einer möglichen Reparatur der Wahlkampffinanzierungsregeln abwarten. Die SPÖ will dann beurteilen, ob Änderungen notwendig sind. Für die ÖVP sind dann Änderungen, möglicherweise zusätzlich vom Rechnungshof angeregt, notwendig.