Stronach-Kredit auf dem Prüfstand

Der Nationalratswahlkampf und dessen Finanzierung werden weiter aufgearbeitet. Beim Parteientransparenzsenat sind noch zwölf Fälle offen, unter anderem die Frage, ob ein Kredit von Frank Stronach an sein Team eine Spende ist oder nicht.

Mittagsjournal, 8.11.2013

Fast alle Parteien betroffen

Wegen angeblicher Verstöße wurden insgesamt 17 Fälle angezeigt, fünf Fälle, die eher einfach und klar waren, bereits entschieden und als korrekt bewertet. Dabei geht es um Wahlwerbungen in Zeitungen oder einem Kindergarten sowie eine Großspende an Neos. Bei diesen Fällen hat der Parteientransparenzsenat keine Verstöße festgestellt.

Die einfacheren Fälle sind damit erledigt, jetzt kommt die schwierigere Übung, über die der Parteientransparenzsenat zu entscheiden hat. Das Gros der noch offenen Anzeigen betrifft möglicherweise unerlaubte Querfinanzierung innerhalb der Parteien. Ludwig Adamovich, Vorsitzender der Transparenz-Senats: "Neun Fälle bilden einen ganzen Block, da geht es um die Relation Klub - Politische Partei." Das betrifft fast alle Parteien.

Stronach-Spende wird geprüft

Bei zwei weiteren Fällen geht es um eine Personenkomitee, das die ÖVP unterstützt hat. Offen ist auch noch ein Fall, der das Team Stronach betrifft, so Adamovich, konkret "um den Fall einer Spende, für den wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens für notwendig erachten." Dieses Gutachten soll eine Aussage darüber treffen, "inwieweit nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten ein zinsenfreies Darlehen als eine Spende zu werten ist." Adamovich meint mit dem "Fall" offensichtlich das Darlehen von Frank Stronach an sein "Team", wobei Adamovich das nicht direkt bestätigt. Wenn es sich bei diesem Darlehen wirklich um eine Spende handelt, könnte das teuer werden für das Team Stronach. Das soll nun geprüft werden.

Keine Details

Bisher hat der Parteientransparenzsenat keine Verstöße gegen die Wahlkampffinanzierung festgestellt, sagt Ludwig Adamovich. Um welche Verfahren es dabei genau gegangen ist, werde nicht veröffentlicht, so wie bei anderen Verwaltungsverstößen auch: "Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir über die Einzelheiten der Entscheidung nicht informieren, weil hier das allgemeine Prinzip des Verwaltungsstrafgesetzes gilt, das nur eine Parteiöffentlichkeit vorsieht."

Um welche Fälle es geht, kann man sich aber zusammenreimen: vier Mal um Wahlwerbung von SPÖ bzw. ÖVP, ein Mal um eine Großspende an Neos. All das ist korrekt gewesen. Nächste Entscheidungen werden schon bald erwartet, sagt Ludwig Adamovich, wahrscheinlich bei der nächsten Sitzung am 20. November.