Korruption: Fiedler für Lückenschluss

Anfang 2013 ist das neue, schärfere Korruptionsstrafrecht in Kraft getreten. Seither gelten ein strengeres Anfütterungsverbot und schärfere Regeln für Parteien und Politiker. Lobbyisten müssen sich in einem Register deklarieren. Franz Fiedler von Transparency International zieht eine durchaus positive Bilanz, sieht aber noch Verbesserungsbedarf.

Mittagsjournal, 28.12.2013

"Halbheit abschaffen"

Korruptionsbekämpfer Franz Fiedler sieht beim Parteiengesetz grundsätzlichen Verbesserungsbedarf, auch weil die Entscheidungen des Transparenzsenates nur durch die betroffenen Parteien selbst öffentlich gemacht werden dürfen. Damit erfahre man zwar von Anzeigen wegen des Verdachts eines Verstoßes, nicht aber von den Entscheidungen des Senats, so Fiedler. "Das ist eine Halbheit, die sollte abgeschafft werden."

Fiedler kritisiert auch, dass Spenden an Regierungsmitglieder nicht gemeldet werden müssen, während Spenden an Abgeordnete sehr wohl zu melden seien, und er erinnert auch an die "Sachspende" einer Homepage durch die Industriellenvereinigung für den damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Das sei nach wie vor ungeregelt, so Fiedler.

Hintertüren weiter offen

Lücken sieht Fiedler auch bei der Wahlkampfkostenbeschränkung. Der Grenzwert liegt bei sieben Millionen Euro, in die auch Spenden einberechnet werden müssen. Wahlplattformen und Personenkomitees müssen hingegen von den Parteien, außer beim Bundespräsidentenwahlkampf, nicht eingerechnet werden, kritisiert Fiedler. Das könne die die Tür für zusätzliche Ausgaben im Wahlkampf öffnen, die der Partei nicht zuzurechnen sind, obwohl sie ihr sehr wohl zugutekommen.

Präventive Wirkung erreicht

Als wesentlichen Fortschritt sieht Fiedler das Anfütterungsverbot sowie das seit einem Jahr für alle Politiker und öffentliche Unternehmen geltende Bestechungsverbot. Das Medientransparenzgesetz, dass nun inhaltslose Werbeschaltungen mit Ministerköpfen verbietet, erntet ebenfalls Lob von Fieder. Fiedler ortet weitreichende Aufklärungsarbeit innerhalb der Parteien, um Fehltritte beim Parteiengesetz zu vermeiden. Das zeige, dass man bei den Parteien dazugelernt habe. Damit entfaltet das Gesetz aus Fiedlers Sicht, die wünschenswerte präventive Wirkung.