Familienbeihilfe: Erhöhung ab Juli

13 Jahre lang ist die Familienbeihilfe nicht erhöht worden, im Juli ist es soweit: Für jedes Kind gibt es dann um vier Prozent mehr, zwei weitere Erhöhungen um je 1,9 Prozent folgen 2016 und 2018. Was das konkret mehr in der Familien-Kassa bedeutet, hat die neue Familienministerin Sophie Karmasin vorgerechnet. Und sie verteidigt, dass keine jährliche Inflationsanpassung festgeschrieben wurde.

Mittagsjournal, 31.1.2014

830 Millionen Euro

Die Familienbeihilfe erhalten 1,1 Mio. Anspruchsberechtigte für 1,8 Mio. Kinder. Die Höhe der Familienbeihilfe ergibt sich nicht einfach nur aus dem Alter des Kindes, es gibt beispielsweise Zuschläge für behinderte Kinder oder mehrere Kinder in einer Familie. Für diese Familienleistung werden jährlich rund 3,1 Mrd. Euro ausgegeben. Die nun geplante dreistufige Erhöhung kostet 830 Mio. Euro.

Maximal 6,20 Euro mehr

Am System der Familienbeihilfe an sich ändert sich nichts, auch die derzeitigen Altersstufen bleiben gleich. Für Kinder unter drei Jahren steigt die Familienbeihilfe ab Juli monatlich von 105,40 Euro auf 109,70 Euro (+4,30 Euro). Für Drei- bis Neunjährige gibt es statt 112,70 Euro ab Sommer 117,3 Euro (+4,6 Euro). Für ab Zehnjährige werden dann statt 130,90 Euro 136,20 Euro ausgezahlt (+5,30 Euro). Ab 19 Jahren bekommt man mit 158,90 Euro um 6,20 Euro mehr (derzeit 152,70 Euro).

Mit 1. Jänner 2016 und 2018 kommen wieder je 1,9 Prozent dazu. Die "Geschwisterstaffel" für Familien mit mehreren Kindern (derzeit zum Beispiel monatlich 6,40 Euro pro Kind bei zwei Kindern) wird um dieselben Prozentsätze erhöht.

Das größte Plus wird es beim Zuschlag für erheblich behinderte Kinder geben: Dieser steigt mit 1. Juli von 138,30 Euro auf 150 Euro monatlich, das ist eine Erhöhung um 8,4 Prozent. 2016 und 2018 wird aber auch hier nur um 1,9 Prozent erhöht.

Gleich bleibt das "Schulstartgeld", also 100 Euro für Kinder zwischen sechs und 15 einmal pro Jahr. Erhalten bleibt auch der Mehrkindzuschlag von 20 Euro monatlich ab dem dritten Kind bei einem Familieneinkommen unter 55.000 Euro im Jahr. Der Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro monatlich wird ebenfalls weiter ausbezahlt. (Text: APA, Red.)