OGH-Urteil zu Erreichbarkeit im Krankenstand

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute entschieden, dass Angestellte ihrem Chef auch im Krankenstand zur Verfügung stehen müssen. Konkret heißt das, dass es kranken Mitarbeitern zumutbar ist, das Telefon abzuheben und E-Mails zu checken. Aber es gibt Grenzen.

Abendjournal, 17.2.2014

Kontakt nur in Ausnahmefällen

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist kein Freibrief für Chefs. Für Arbeitgeber sei Zurückhaltung angesagt, sagt die Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin Kristina Silberbauer: "Es muss um wesentliche Informationen gehen. Nur aus Bequemlichkeit oder Unannehmlichkeit darf den Kranken nicht anrufen."

Der kranke Mitarbeiter muss der einzige sein, der weiterhelfen kann und es darf seine Genesung nicht beeinträchtigt werden. Wenn es der Gesundheitszustand erlaubt, rät die Rechtsanwältin das Telefon abzuheben und "hinterfragen, worum es geht, warum es so dringend ist und ob man nicht auf eine andere Weise die notwenige Information beschaffen kann."

Nur in Ausnahmefällen darf der Chef seinen kranken Mitarbeiter also kontaktieren. Sonst sei das Schikane, so der Oberste Gerichtshof.