Hypo-"Irrtum": Gutachten im Finanzministerium
Zu den laufenden Gerichtsverfahren um die Hypo Alpe Adria könnte noch eines hinzukommen. Die Klägerin wäre die Hypo-Alpe-Adria-Eigentümerin Republik Österreich, die Beklagte wäre die ehemalige Hypo-Mutter Bayerische Landesbank. Ob diese Klage Erfolg verspricht, das prüfen derzeit mindestens sechs Gutachter.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 18.02.2014
Gutachten im Finanzministerium
Seit der Nationalratssitzung gestern ist der Begriff Irrtumsanfechtung wieder einmal in den Vordergrund gerückt. Finanzminister Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) brachte diese Möglichkeit, rechtlich gegen die Bayerische Landesbank vorzugehen, zur Sprache: "Es liegen dem Ministerium mehrere diesbezügliche Gutachten vor, die Hinweise darauf geben, dass so etwas erfolgreich sein kann. Wir haben bis Ende 2014 Zeit, die Irrtumsanfechtung möglicherweise gerichtlich geltend zu machen."
"Arglistige Täuschung"
Mit der Irrtumsanfechtung würde der Kauf der Hypo Alpe-Adria im Dezember 2009 vor Gericht verhandelt. Die Klage der Republik könnte folgendes enthalten: Bei der Verstaatlichung soll die damalige Mutter Bayern LB nicht ehrlich genug gewesen sein. Die Bayern sollen es verabsäumt haben, die notwendigen Wertberichtigungen in den Bilanzen vorzunehmen. Verlustbringer, etwa im Kredit- und Leasinggeschäft in Süd sowie Südosteuropa, seien deutlich besser dargestellt worden oder nicht ersichtlich gewesen. Es soll dabei in Summe um mehrere 100 Millionen Euro gehen. Die Käuferin Republik sei somit arglistig getäuscht worden, es sei für sie unmöglich gewesen, in vollem Umfang zu erkennen, wie viel Geld sie noch in die Hypo Alpe Adria stecken muss, um diese zu retten.
Ob dieser Ansatz eine Klage mit dem Ziel Rückabwicklung der Verstaatlichung trägt - das prüfen mindestens sechs Gutachter. Die ehemalige Mutter BayernLB weist sämtliche Vorwürfe zurück. Lässt sich die Republik tatsächlich auf den Rechtsstreit ein, dann ist mit einem sehr langen Verfahren zu rechnen.