Krankenstand: Keine ständige Verfügbarkeit

Das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofes, wonach Arbeitnehmer auch im Krankenstand für den Chef in wichtigen Fällen erreichbar sein müssen, sorgt weiter für Diskussionen. Wer krank ist, muss natürlich nicht ständig für den Chef erreichbar sein, heißt es heute bei der Gewerkschaft der Privatangestellten. Auch die Politik hat sich vertiefend zu dem Reizthema zu Wort gemeldet.

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Mittagsjournal, 18.2.2014